Frage: Elterngeld Zwillinge

Hallo. Zu dem neuen Urteil zum Elterngeld bei Zwillingen: Für Mütter, die 12 Monate zu Hause blieben und Elterngeld+ Mehrlingsbonus erhielten, ändert sich nichts oder? Sie haben auch keinen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Monat? LG

von Vanillepudding am 08.07.2013, 21:10



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Hallo, so wie ich das Urteil verstanden habe ja, für den anderen Zwilling. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2013



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Wenn sie da Zuhause waren und vorher berufstätig haben sie den Anspruch auf Monat 13+14. Auskunft : Elterngeldstelle heute telefonisch.

von Sternenschnuppe am 08.07.2013, 21:59



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Aber eben für den 2. Zwilling... Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.07.2013, 23:41



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Genau. Elterngeld dann für den Zwilling der vorher den Geschwisterbonus bekam und umgekehrt.

von Sternenschnuppe am 09.07.2013, 11:29



Antwort auf: Elterngeld Zwillinge

Moin, das ist alles nicht so ganz einfach, in unserem Elterngeldantrag wurde Elterngeld für die Zwillinge beantragt und auch beide Kinder eingetragen/aufgeführt. Auch in dem Bescheid ist kein Kind explizit aufgeführt. Deswegen haben wir gestern erst einmal einen Formlosen Antrag verfasst welcher wohl Morgen zugestellt wird. Für die zukünftige Durchführung stellt sich mir noch die Frage, was mit den Mutterschutzmonaten wird. - Erhält der Vater demnächst Mutterschutz? (ein hoch auf die Gleichberechtigung) - Wird in den ersten drei Monaten für den Vater Elterngeld gezahlt? - Oder heißt es, Pesch gehabt, das Gesetzt sagt Die müssen auf den Mutterschutz fallen und sind somit ausschließlich der Mutter zuzurechnen. Es bleibt spannend LG Ingo

von IngoAC am 10.07.2013, 08:58



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