Elterngeld Vorbehalt 13 und 14 Monat

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Vorbehalt 13 und 14 Monat

Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und belegte dies gegenüber der Eltergeldstelle in Form meines Steuerbescheids und meiner Gehaltsabrechnung (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, halber Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse 2 usw.). Ich wohne allein mit Kind und bin ledig. Ich beantragte 14 Monate Elterngeld. Nun erhielt ich den Elterngeldbescheid in dem vorerst 12 Monate bewilligt wurden. Zitat "Über die Gewährung des Elterngeldes für den 13. und 14. Lebensmonat wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden." Ohne weitere Begründung. Ist dieser Vorbehalt seitens der Elterngeldstelle rechtens obwohl die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind?

von DiniB am 07.04.2016, 14:49



Antwort auf: Elterngeld Vorbehalt 13 und 14 Monat

Hallo, einfach, weil Sie ja später mit dem KV zusammenziehen könnten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2016



Antwort auf: Elterngeld Vorbehalt 13 und 14 Monat

Ja, das ist immer so. Ob die Vorraussetzungen dann noch passen weiß ja heute noch keiner. Das muss dann kurz vorher belegt werden.

von Sternenschnuppe am 07.04.2016, 17:15



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