Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und belegte dies gegenüber der Eltergeldstelle in Form meines Steuerbescheids und meiner Gehaltsabrechnung (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, halber Kinderfreibetrag, Lohnsteuerklasse 2 usw.). Ich wohne allein mit Kind und bin ledig. Ich beantragte 14 Monate Elterngeld. Nun erhielt ich den Elterngeldbescheid in dem vorerst 12 Monate bewilligt wurden. Zitat "Über die Gewährung des Elterngeldes für den 13. und 14. Lebensmonat wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden." Ohne weitere Begründung. Ist dieser Vorbehalt seitens der Elterngeldstelle rechtens obwohl die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind?
von DiniB am 07.04.2016, 14:49