Hallo Frau Bader,
ich habe gegen den Elterngeldbescheid Widerspruch eingelegt, da mein AG die Verdienstbescheinigung nicht richtig ausgefüllt hat.
Nach einigem Schriftwechsel wurde die Bescheinigung noch immer nicht geändert. Abzugsbeträge sind u.a. falsch angegeben. Teilweise liegen mir keine Gehaltsmitteilungen vor (werden im ÖD nicht immer ausgestellt).
Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es eine gesetzliche Grundlage auf ordnungsgemäße Ausstellung der o.a. Bescheinigung?
Vielen Dank im Voraus.
VG Schnecke14
von
Schnecke14
am 22.03.2012, 22:47
Antwort auf:
Elterngeld - Verdienstbescheinigung Arbeitgeber
Hallo,
natürlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Verdienstbescheinigung ordnungsgemäß und richtig zu erstellen.
Dies hat aber nur mittelbar mit dem Widerspruch bezüglich des Elterngeldes zu tun, da die Eltern Geldstelle nicht verpflichtet ist, die Verdienstbescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Sie benötigen also bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist eine ordnungsgemäße Verdienstbescheinigung.
Käme denn die Möglichkeit in Betracht, in der Lohnstelle vorzusprechen?
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2012