Wir wurden gestern bei der Elterngeldstelle gefragt,ob wir das Elterngeld Plus (bekommen beide nur die 150 Euro, da wir beide ca. 30 Stunden arbeiten) für die normale Zeit haben wollen oder ob wir es auf die doppelte Zeit strecken wollen (dann nur die Hälfte des Betrages). Ist es richtig, dass man in diesem Fall maximal die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit arbeiten darf und was wäre der Vorteil wenn man es auf die doppelte Zeit streckt?
von
piwchen
am 22.01.2016, 17:24
Antwort auf:
Elterngeld Plus auf die doppelte Zeit strecken?
Hallo,
man kann wählen zwischen Basis-EG (300 € pro Monat) oder halbiertes EG-Plus (150 € pro Monat) f die doppelte Zeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld Plus auf die doppelte Zeit strecken?
Das kling komisch. EG Plus verdoppelt doch schon die Zeit. Ich vermute ihr bekommt im Augenblick Elterngeld und Euch wird angeboten, das auf EGPlus zu ändern. EG Plus ist in Paragraph 4(3) in seiner Höhe beschrieben die Höhe in Paragraph 2. Egal wie wenn du neben EG arbeitest wird das angerechnet und man darf in EZ maximal 30h arbeiten. Ich sehe nirgendwo, dass man für EGPlus nochmal weniger arbeiten müsste. Hab ich auch noch nie was von gelesen.
Einen finanziellen Vorteil von der Splittung sehe ich nicht.
Wenn ihr eh schon beide TZ arbeitet, dann schau eher mal nach den Partnerschaftsmonate, falls ihr die nehmen dürfte (weiß nicht, ob das mal wieder nur für Kinder ab Sommer 2015 gilt). Da kannst du nochmal 4 Monate extra EGPlus kassieren, wenn ihr beide 25-30h innerhalb der 4 Monate parallel in TZ-EZ seid.
LG
Lilly
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 20:15