Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Hallo Frau Nicola Bader, ich bin etwas verwirrt und überfragt :-( Mutterschutz besteht ja bis 8 Wochen nach der Geburt. Elterngeld wird jedoch nach Lebensmonaten bezahlt. Somit verstehe ich es hoffentlich richtig, dass die 8 Wochen nach Geburt keine 2 Lebensmonate sind. Wie wird dann die Elternzeit richtig beantragt? Mein errechneter ET war bereits vor 8 Tagen. Mein Partner würde gerne im August in Elternzeit gehen, damit ich hier arbeiten kann und ich würde dann gerne ab Anfang September, da ich hier dann eine Tagesmutter hätte. Jedoch endet ja der Mutterschutz bereits vor Ende August, da ja nur die 8 Wochen nach Geburt gelten. Vielen Dank im Voraus für Ihre und ich hoffe, ich habe mein Problem verständlich wiedergegeben :-)

von Steffi1508 am 29.05.2015, 17:03



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Hallo, nein, die acht Wochen sind keine zwei Lebensmonate. In den EG-Bescheiden sieht man dann immer, dass man für den zweiten Monat noch einen meist geringen Betrag erhält. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2015



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Ich verstehe nur Bahnhof. Was willst Du ab September? Elterzeit oder arbeiten. Elternzeit muss immer innerhalb einer Woche nach Geburt gemeldet werden. Diese läuft immer ab Geburt. Elterngeld wird mit dem Mutterschutzlohn verrechnet und greift dann nach dem Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 29.05.2015, 19:28



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Bahnhof verstehe ich leider auch nur :-( Ab September (ab hier dann Teilzeit) wollte ich in Elternzeit gehen (da ich dann voll arbeiten könnte im August) und mein Partner den Monat vorher. Dass das Elterngeld mit dem Mutterschutzlohn verrechnet wird weiß ich, aber was ich nicht verstehe ist, dass das Ende des Mutterschutzes nicht gleich den Lebensmonaten ist. Sprich Elterngeld gibt es ja dann erst ab dem Zeitpunkt des nächsten Lebensmonats. Bsp.: Kind kommt am 31.05. auf die Welt, Mutterschutz bis 26.05., Elterngeld wiederum ab dem 31.07. Was ist mit dieser Woche?? Wie macht man das hier mit der Elternzeit?

von Steffi1508 am 29.05.2015, 19:37



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Das Elterngeld zählt ab Monat 1, nach dem Mutterschutz wird es dann anteilig gezahlt einen Monat, danach voll. Dein Mann muss zwei Lebensmonate nehmen wenn er Elterngeld bekommen möchte. Du willst dann ab September daurrhaft arbeiten?

von Sternenschnuppe am 29.05.2015, 19:48



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Wie meinst du anteilig? Mein Partner wollte den 3.LM und 14.LM Elterngeld (den 14.LM in Teilzeit) und ich ab dem 4.LM. Ab September dann auf dauer arbeiten in Elternzeit und Teilzeit. Ich wollte halt für August keine Elternzeit anmelden, da ich voll arbeiten gehen wollte. Nur besteht dann für mich ja in dieser Überbrückungsphase kein Kündigungsschutz, somit müsste ich notgedrungen Elternzeit anmelden. Hilfe, dieses Thema macht mich wahnsinnig!

von Steffi1508 am 29.05.2015, 20:41



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Eigentlich recht simpel, ohne Elternzeit kein Elterngeld - das ist das eine. Und Elternzeit beginnt ab Geburt, nur hast du als Frau eben Zeit die Elternzeit quasie "rückwirkend" zu nehmen. Eben wegen der 8 Wochen Mutterschaftsfrist. Deshalb hat man als Frau Zeit bis 1 Wochen nach der Geburt dem AG die Elternzeit mitzuteilen. Und, in dem Lebensmonat wo Mutterschaftsgeld und Elterngeld sich "ablösen", wird eine Ausnahme von der Regel gemacht, es müssen ganze Monate genommen werden. das liegt aber nur daran, das eben beides im Grunde genommen gezahlt wird, also Mutterschaftsgeld UND Elterngeld, nur, wird das Elterngeld was geringer ist als das Mutterschaftsgeld quasie wieder "eingezogen". Für die Tage die dann Mutterschaftsgeld ausläuft, und ei neuer Lebensmonat beginnt, wird dann Elterngeld gezahlt - wenn eben beantragt. Was aber nur geht wenn du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest - was du ja faktisch nicht tust wenn Du keine Elternzeit hast. Also verschenkt ihr die beiden Monate, bzw eigentlich sogar 3 Monate. Und, Du musst dich eh für die ersten 2 Jahre festlegen, on-off - da wird kein Arbeitgeber von begeistert sein. was soll er mit Dir wenn du nach dem Mutterschaftsurlaub für ein paar tage da bist, um dann wieder in Elternzeit zu gehen? OK, er kann erst einmal nichts machen, aber sicherlich das im Hinterkopf behalten. Und beliebig wechseln kannst du eh weder bei Elterngeld, noch bei Elternzeit. Faktisch wäre es echt sinniger, schnell noch auf Gutwill des Chefs zu hoffen, Montag gleich Elternzeit für die ersten 3 Lebensmonate zu nehmen bis dein Partner einspringt, und danach zu schauen ob man dann Teilzeit INNERHALB der Elternzeit macht, oder wieder Vollzeit einsteigt. Und dann nutzt halt Dein Partner die verbliebenen Monate. Fraglich ist auch, wie stellt ihr euch das vor mit einem Neugeborenen und Tagesmutter? Unsere würde keinen so jungen Säugling nehmen. Zudem, was wenn die Zeiten wie Zahnen, Krankheiten usw kommen? Klaro, kann man alles wo schaffen und machen, keine Frage. Fraglich ist aber eben, ist es sinnig? So oder so würde ich euch empfehlen, euch mal dringend wirklich beraten lassen - und das hätte ich bei dem Plan schon vor der Geburt gemacht.

Mitglied inaktiv - 29.05.2015, 21:31



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Das mit dem August voll ist wirklich umständlich. dann müsstest Du 26.07.-31.07 Elternzeit nehmen, dann wieder einen Monat nicht, dann wieder doch. Vom Elterngeldantrag mal ganz abgesehen. Und wer soll dann im September das Baby eingewöhnen? Da arbeitet ihr dann beide wieder ? Nehme Elternzeit 2 Jahre, nehme ein Jahr das Elterngeld und schreibe dem AG dass Du baldmöglichst dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Dich dazu meldest. Dann bleibt Dir beim Elterngeld der Mindestbetrag anrechnungsfrei und Du kannst nach der Geburt erst einmal schauen wie es so ist. Ich schätze ihr habt noch kein Kind ? Kann alles so klappen wie ihr das plant, aber Euer Planer für die nächsten Jahre wird vorerst zahnlos und unter einem Meter groß sein ;-) Das mit den Elterngekdmonaten vom Mann geht so.

von Sternenschnuppe am 29.05.2015, 22:44



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Also der Mindestbeitrag bleibt sobald Du der Elterngeldstelle dann meldest dass Du arbeitest und Deine Abrechnung einreichst. Eure vorherige Planung ist sowas von umständlich, Schreibaby, Koliken, Flaschenverweigerer oder Deine Hormone :-) , wie oft gab es hier Frauen die groß planten und danach alles anders war. Geh den sicheren Weg und lege Dich nicht 100% fest.

von Sternenschnuppe am 29.05.2015, 22:49



Antwort auf: Elterngeld / Mutterschutz / Elterngeld - wie beantrage ich richtig?

Das Problem mit den 8 Wochen und dem 2. Lebensmonat hat zur Folge, dass die Zeit des Mutterschutzes (im Regelfall 8 Wochen nach der Geburt) beim Elterngeld der Mutter angerechnet wird. Damit gelten die Lebensmonate 1 und 2 von der Mutter verbraucht. Im 1. Lebensmonat wird daher (meist) gar kein Elterngeld gezahlt, weil es komplett mit dem MuSchu-Geld verrechnet wird. Im 2. Lebensmonat bekommst du für die allerletzen paar Tage kein MuSchu-Geld mehr, weil die 8 Wochen schon rum sind. Für diese paar Tage bekommst du dann Elterngeld gezahlt. Wenn du für diese paar Tage keine Elternzeit nimmst, wird dein Einkommen für die paar Tage mit dem Elterngeld verrechnet (= gekürzt). Solltest du mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, wird es ganz gestrichen. Beantragt dein Partner für die paar Tage Elterngeld, wird ihm gleich der ganze Lebensmonat angerechnet (ihm steht also 1 Lebensmonat weniger zur Verfügung, als von euch gedacht). Das einfachste an der Stelle: Du nimmst Elternzeit/Elterngeld für LM 1 und 2. Und dein Partner den LM 3. Du dann LM 4 bis... Es ginge natürlich auch, dass du direkt ab MuSchu-Ende wieder arbeiten gehen kannst. Hätte nur zur Folge, dass du für die paar Tage des LM 2 kein Elterngeld bekommst. Kündigungsschutz hast du als Mutter übrigens schon durch die Geburt bis 4 Monate nach der Geburt. Und durch die Elternzeit: Vor Elternzeitbeginn 8 Wochen (da ist LM 3 dann mit drin, wenn du ab dem 4. LM in EZ gehst). Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.05.2015, 07:47



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