Elterngeld + Minijob nach Geburt ja/nein?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld + Minijob nach Geburt ja/nein?!

Hallo, ich habe meine Tochter am 29.3.2013 entbunden und möchte nun elterngeld beantragen. ich bin verheiratet, aber mit meiner tochter (5) und dem Baby alleine. Wir haben uns getrennt und er wohnt jetzt eine haustür weiter bei seinen eltern. Die Situation ist sehr schwierig und wir werden bald wegziehen. Meine Frage ist, ich bin auf 500€-Basis angestellt (er ist dort Mitinhaber) und wollte fragen, ob es für mich und die Kinder und das Elterngeld besser ist, diese Stelle zu behalten (ich kann von Zuhause aus arbeiten,unter 30h) oder die Anstellung beenden. Wie unterscheidet sich der Elterngeldantrag? Der Vorteil, ich bin so mit der ersten Tochter gesetzlich pflichtversichert und was wäre, ohne die Anstellung? ALGII? Mein Baby wird über ihn verischert, da er viel verdient, und wir (noch) verheiratet sind. Das Trennungsjahr startet demnächst offiziell(anwaltlich). Durch die Geburt und Wochenbett wird es anwaltlich nocht zurückgehalten. Herzlich Dank für eine Antwort. Anni

von annimaus1807 am 08.04.2013, 18:40



Antwort auf: Elterngeld + Minijob nach Geburt ja/nein?!

Hallo, die Stelle wird beim EG mit berechnet, bei der Auszahlung wieder abgezogen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.04.2013



Antwort auf: Elterngeld + Minijob nach Geburt ja/nein?!

Hallo, Zuverdienst wird im ersten Jahr angerechnet (in den ersten 14 Monaten bei Alleinerziehenden). Arbeiten darfst Du maximal 30h/Woche. Man darf arbeiten gehen. Beim AG und bei anderen Firmen wenn der AG schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Die Berechnung im 1. Jahr sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig. Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen! Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer! Im 2. Jahr wir wie gesagt nichts mehr angerechnet. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.04.2013, 08:36



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