Elterngeld/Krankenversicherung in DE nach Rückkehr aus CH

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/Krankenversicherung in DE nach Rückkehr aus CH

Hallo Frau Bader Mein Mann und ich erwarten unser zweites Kind und möchten es in DE bekommen. Nach 7 Jahre Schweiz kehre ich mit unserem großem wieder zurück und mein Mann bleibt voraussichtlich noch ein Jahr hier. Normalerweise muss man bis zur Geburt arbeiten. Ich werde aber einen Monat vorher der CH den Rücken kehren. Ich habe jetzt Angst das ich die Geburt und Gesundheitskosten selbst tragen muss. ALG 1 steht mir ja durch meine "Selbst-Kündigung" nicht zu. Können Sie mir bitte mitteilen wie das mit der gesetzlichen Krankenversicherung läuft und ob ich nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld habe? Herzlichen Dank!!!!

von wurm26 am 12.02.2014, 20:12



Antwort auf: Elterngeld/Krankenversicherung in DE nach Rückkehr aus CH

Hallo, Sie haben Anspruch auf Elterngeld und sind in dieser Zeit beitragsfrei versichert, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren. Ich weiß allerdings nicht, wie das jetzt mit der Rückkehr und der Krankenversicherung ist, da Sie ja vor in Deutschland nicht gesetzlich versichert waren. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2014



Antwort auf: Elterngeld/Krankenversicherung in DE nach Rückkehr aus CH

Hallo, ich war auch eine Zeit im Ausland und bin nach Deutschland zurückgekehrt. Mir hat man damals gesagt, dass es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt, und dass Dich die Krankenkassen aufnehmen müssen, wenn Du Dich wieder in Deutschland anmeldest. Es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung, die kostet ca. 150 Euro im Monat. Aber wenn Du Dich arbeitslso bzw -suchend meldest, bist Du gleichzeitig auch krankenversichert. So viel ich weiß, gilt das auch, wenn Du keine sonstigen Leistungen bekommst, weil Du gesperrt bist wegen Selbstkündigung. Wenn Du freiwillig versichert bist, musst Du die Beiträge auch während des Elterngeldbezugs selbst zahlen. (Musste zumindest mein Lebensgefährte). Ob Du Anspruch auf ALG 1 hast, kann ich Dir nicht sagen.Gilt die Sperre auch länderübergreifend? Den Arbeitsvertrag hattest Du ja in der Schweiz. Anspruch auf Elterngeld hast Du. Mindestens 300 Euro. Du müsstest Dich mal erkundigen, ob Arbeitsleistungen aus der Schweiz auch in die Berechnung miteingehen. Ruf doch mal an bei der Elterngeldstelle. Die sind echt nett. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 14.02.2014, 22:14



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