Hallo Frau Bader, am 16.07.2016 ist der Entbindungstermin unseres Sohnes. Vor kurzem war ich mit meiner Frau bei der Elterngeldstelle und dort haben wir uns bezüglich des Elterngeldes beraten lassen. So richtig konnte mir die Dame leider nicht helfen, daher wende ich mich nun an Sie. Die Situation ist folgende: Seit August 2015 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis. Zuvor war ich Student und habe als studentische Hilfskraft nebenher etwas Geld verdient. Nebenher betreibe ich seit 2014 ein Kleingewerbe mit einem sehr kleinen Umsatz (ca. 1500€ pro Jahr). Für die Berechnung des Elterngeldes werden meines Wissens nach die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes herangezogen, insofern man nur angestellt ist. Sobald man ein Gewerbe angemeldet hat wird das letzte Wirtschaftsjahr vor Geburt des Kindes als Bezugszeitraum verwendet. Da ich erst im letzten Drittel des Jahres Vollzeit gearbeitet habe, wird mein Elterngeld erheblich geringer ausfallen. Um das zu vermeiden habe ich zwei Ideen: 1) das Gewerbe abmelden (ich betreibe es nicht aktiv, sondern immer nur zeitweise, je nach Auftragsmöglichkeiten) 2) das Gewerbe beim Elterngeld nicht mit angeben Einigen Internetrecherchen zufolge ist Option 1 bis zu einem Monat vor Geburt des Kindes machbar und Option 2 eher illegal. Sehen Sie dennoch eine Möglichkeit? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, Stefan
von smehner am 08.07.2016, 10:33