Hallo Frau Bader,
ich habe meinen letzten Elterngeldantrag vor 7 Jahren ausfüllen müssen und nun gibt es ja ein Formular welches auch der AG ausfüllen muss u.a. wird da nach dem letzten Arbeitstag vor der Geburt gefragt.
Was muss da eingetragen werden? Der Tag vor dem Mutterschutz? Ich werde im Herbst freigestellt (arbeite beim Zahnarzt/Infektionsrisiko) oder ist das dann der letzte Arbeitstag?
Hat denn eine Freistellung Auswirkungen auf das Elterngeld?
LG Sindy
von
meerli
am 31.07.2011, 10:54
Antwort auf:
Elterngeld-Frage
Hallo,
schreiben Sie am besten beides hin. Den letzten tatsächlichen und den letzten Arbeitstag vorm Mutterschutz
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2011
Antwort auf:
Elterngeld-Frage
Hallo
Der letzte Tag vor dem Mutterschutz.
Ab da zählen die 12 Monate dann rückwärts, die zur Elterngeldberechnung herangezogen werden.
Viele denken noch die letzten 12 vor der Geburt, sind aber die letzten 12 vor ! Beginn des Mutterschutzes.
Mitglied inaktiv - 31.07.2011, 14:13