Frage: Elterngeld / Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zu unserer gewünschten Kombination. Ich würde gern nach der Geburt insgesamt 19 Monate Elternzeit nehmen (ET 27.05.21, Einstieg wäre dann ab jan 23 geplant). - mein Freund möchte die 2 Partner Monate in Anspruch nehmen. Er würde 1 Monat nach der Geburt und dann nochmal 1 etwa im 14. lebensmonat nehmen. Nun fragen wir uns wie es am besten finanziell gelöst werden kann. Lösung 1 wäre: ich nehme nach dem Mutterschaftsgeld 10 Monate Basis Elterngeld (und habe dann noch 9 Monate die ich irgendwie anders abdecken muss in der Elternzeit) Oder ich nehme 6 Monate Elterngeld und danach 12 Monate Elterngeldplus, dann wäre ich zumindest bei 18 Monaten in denen „Geld reinkommt“. Eine andere Lösung würde dann ja keinen Sinn machen oder? Außer ich gehe kürzer in Elternzeit... Kommt man mit einer der beiden Möglichkeiten finanziell besser weg oder wird das im Endergebnis aufs Selbe rauslaufen? Haben Sie da einen Tipp wie man das Elterngeld optimieren kann? Ich blicke da leider nicht wirklich durch. Da ich eh nur mit 19,5 Wochenstunden angestellt bin, wird mein Elterngeldbezug sowieso nicht üppig ausfallen. Ich muss sehen ob mein Wunsch der 19 Monate Elternzeit sich überhaupt dann finanziell realisieren lässt. Danke für Ihre Tipps/Hinweise.

von steffalive am 04.03.2021, 21:04



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

Hallo, Sie haben 12 Monate Anspruch auf EG - Monate mit dem Bezug von MG werden angerechnet - dass können 2-3 Monate sein. Diese Restmonate können Sie auf einmal nehmen oder aufteilen in doppelte Auszahlung vom hälftigen Betrag. Man kann für jeden Monat neu entscheiden, ob man Basis-EG oder EG Plus wählt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2021



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

du musst dich für die ersten beiden jahre festleten. meldest du weniger als 2 jahre elternzeit (also 19 monate ez danach arbeiten, teilzeit?) hast du kein anrecht die ez zu verlängern! der AG kann dem widersprechen. du darfst bis zu 30h in der EZ tz arbeiten, entweder in deinem betrieb oder nach vorheriger genehmigung des AG woanders). solange ez läuft, bleibt dein vz vertrag stehen. wenn du nach den 19 monaten diesen nicht wieder erfüllen möchtest, würde ich zwei jahre ez melden und in dieser eben tz arbeiten. denn tz ohne ez bedeutet dass dein vz vertrag futsch ist.

von mellomania am 05.03.2021, 05:08



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

@ mellomania sie hat gar keinen vollzeitvertrag, zu dem sie zurückkehren kann @steffalive die gesamtsumme elterngeld bleibt immer gleich, es ändert sich lediglich die verteilung auf die zeit

von WonderWoman am 05.03.2021, 06:17



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

Nehme auf jeden Fall 2 Jahre EZ, sage deinem AG aber das du planst mit deinem TZ-Vertrag nach 19 Monaten wieder einzusteigen. So hast du Kündigungsschutz und bist deutlich flexibler. Noch besser, nenne konkrete Daten. Ich denke mal du rechnest wegen KiTa-Einstieg zu August 22 mit den 19 Monaten. Darum solltet ihr euch zeitnah nach der Geburt kümmern. Hier laufen die Anmeldungen immer von August bis Dezember, im Februar bekommen wir dann die Rückmeldung ob man den Platz hat. Da wäre mein Vorschlag, nimm Basis-EG und lege monatlich etwas zur Seite. Solltet ihr es euch finanziell leisten können, bleibst du bis Januar 23 daheim, klappt es nicht, redest du mit dem AG ob du mit weniger Stunden oder mit deiner bisherigen TZ-Stelle wieder einsteigen kannst. Sobald du kein EG mehr bekommst darfst du nämlich ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe dazu verdienen. Du darfst halt nur nicht in der EZ über 30 Std die Woche arbeiten, aber das fällt bei dir ja scheinbar auch so raus. Vorteil wäre wie gesagt der Kündigungsschutz, selbst dann wenn du in der EZ arbeitest bist du nahezu unkündbar, du bist flexibler wenn es mit dem betreuungsplatz nicht klappt und auch dann wenn die Betreuungszeiten nicht so ideal sind zu deinen Arbeitszeiten. Davon ab könntest du erst einmal mit weniger Stunden einsteigen ohne deinen eigentlichen Vertrag ändern zu müssen. Gerade im ersten Jahr der Betreuung sind die Kinder öfters krank, da kann es günstig sein ein kleines Polster zu haben. Wichtigster Faktor aber, es nimmt dir etwas Druck heraus. es ist deutlich besser ohne Druck zu planen, denn dann läuft es, warum auch immer, meistens glatter ab als wenn es nicht anders geht.

von Felica am 05.03.2021, 07:33



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

sie hat einen festen arbeitsvetrag mit fest vereinbarten stunden, sie hat kündigungsschutz während der elternzeit wie felica schreibt (hatte ich vergessen) etcpp. von daher ist es besser 2 jahre zu wählen.

von mellomania am 05.03.2021, 07:56



Antwort auf: Elterngeld / Elternzeit

In Summe bekommt ihr so oder so gleiches Elterngeld. Bei EG plus wird ein Basismonat auf 2 Monate verteilt. Das ist vorteilhaft, wenn man früh wieder arbeiten möchte. Dann ist der Freibetrag höher. Aber ich würde mind 2 Jahre (endet dann ein Tag vor 2. geb.) EZ nehmen. Und dann schon früher deine Teilzeit arbeiten. Ginge dann auch mit weniger std. Sollte dann was nicht klappen, kannst du problemlos deine EZ verlängern. Der AG hat dann kein Mitspracherecht.

Mitglied inaktiv - 05.03.2021, 08:51



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