Frage: Elterngeld & Elternzeit

Hallo, so langsam kapier ich nichts mehr, weil jeder etwas anderes sagt. Unsere Tochter wurde am 18.12.2014 geboren Ich habe Elterngeld beantragt auf 1 Jahr, aber Elternzeit auf 2 Jahre. Jetzt kommt unser nächstes Kind ET 15.02.2016 zur Welt. Bekomm ich jetzt nun den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld da ich nicht gearbeitet habe, oder errechnet sich das Elterngeld aus der Zeit vor dem ersten Elterngeldantrag? Also würde ich das selbe bekommen wie jetzt + Geschwisterbonus? Den GEschwisterbonus muss man den beantragen oder geschieht das automatisch? Was muss ich beachtem im Punkto Elternzeit um Mutterschaftsgeld zu bekommen? Muss ich die Elernzeit anhalten wenn ja wann? Kann ich den Rest der Elternzeit hinten anhängen? So das waren jatzt einige Fragen die mich sehr belasten. Danke Ihnen schon mal. Gruß Franzi

von franzi_85 am 23.10.2015, 15:41



Antwort auf: Elterngeld & Elternzeit

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG. Sie haben es ganz gut getimed u bekommen nur wenig Abzüge + Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Elterngeld & Elternzeit

Na, das ist aber perfektes Timing :-) Bei Dir sind die gleichen Monate wie bei Kind 1 relevant. Also gleiches Elterngeld plus Geschwisterbonus 10% Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden ausgeklammert. Ist es bei Dir, also zählt der Lohn davor. Glaube auf dem Antrag wird nach weiteren Kindern gefragt und wann die geboren sind. Dann geht das automatisch. Elternzeit beendest Du formlos zum Tag vor neuem Mutterschutz und bittest um Übertragung des 3. Jahres auf die Zeit bis zum 8. Geb. Erst seit 2015 kann man bis zu 24 Monate übertragen, zählt also nur fürs neue Baby. Dann bekommst Du Mutterschutzlohn und dann nimmst Du Elternzeit für Kind 2.

von Sternenschnuppe am 23.10.2015, 16:24



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