Liebe Frau Bader, ich stehe etwas auf dem Schlauch wegen der Begrifflichkeiten Elterngeld und Elternzeit... Ich möchte nach der Geburt meines Babys für 12 Monate Elterngeld beziehen. Ist es richtig, dass ich das 7 Wochen vor dessen Beginn dem AG mitteilen muss, also erst nach der Geburt des Kindes? Sind diese 12 Monate in den 3 Jahren, die ich Elternzeit nehmen kann, enthalten? Evtl. möchte ich nach den 12 Monaten Elterngeld noch einige Zeit in Elternzeit bleiben, weiß aber den Umfang jetzt noch nicht. Muss ich das auch 7 Wochen vor Beginn des Elterngeldes mit melden oder dann 7 Wochen vor dessen Ende? Kann mein AG mich jetzt schon zu einer Aussage, wieviele Stunden ich später arbeiten werde, zwingen, so dass diese verpflichtend ist? Ich weiß gar nicht, ob ich dort überhaupt noch einmal arbeiten werde, da ich die freie Zeit zur Neuorientierung nutzen möchte. Lieben Dank und liebe Grüße Murmel
von Murmel880 am 31.05.2012, 17:50