Guten Tag,
ich erwarte im Dezember mein erstes Kind. Der errechnete Termin ist der 20.12.2014.
Wenn ich nun alles korrekt verstehe erhalte ich ab 6 Wochen vor diesem Termin sowie ab Geburt für 8 Wochen (Anpruch vorhanden ist geklärt) Mutterschaftsgeld+ AG Zuschuss, das müsste dann bis zum 13.02.2015 sein. Der zweite Lebensmonat des Kindes beginnt am 20.01.2015 und endet am 19.02.2015. Somit erhalte ich im Februar bis zum 13.02 Mutterschaftsgeld+AG Zuschuss und für den 14.02-19.02.2015 anteilig Elterngeld. Meine Frage ist nun: wielange wird ab da das Elterngeld bezahlt? Dieses wird ja ab Geburt mit der Mutterschaftsgeld+ AG-Zuschuss verrechnet. Erhalte ich Elterngeld bis zum 19.12.2015 und würde somit (sofern ich nicht länger Elternzeit ohne weitere Bezüge einreiche) am 20.12.2015 (also nach insgesamt genau 12 Monaten) wieder in mein Arbeitsverhältnis eintreten oder erhalte ich das Elterngeld nur bis zum 30.11.2015, da der Dezember 2014 bereits als Lebensmonat gezählt wird? Die Abgrenzung zur Elternzeit ist mir klar, ebenso wie die Anrechnung des Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld. Mir geht es lediglich darum, bis wann ich genau bei einem Geburtstermin 201.12.2014 das Elterngeld erhalte und wann ich wieder in den Beruf eintrete (dies hat u.a damit zu tun, dass in meiner Abwesenheit meine Stelle befristet besetzt wird und mein VG natürlich auch besser planen kann, wenn ich ihm genaue Termine nenne- mal unabhängig davon, ob der Nachwunchs nun evtl doch früher oder später kommt).
Vielen Dank!
von
Kindra36
am 01.09.2014, 13:52
Antwort auf:
Elterngeld Bezugsdauer bei Geburtstermin veraussichtlich 20.12.2014
Hallo,
wenn Sie nicht allein erziehend sind bekommen Sie theoretisch ab Geburt zwölf Monate lang Elterngeld. Da jedoch das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommen Sie praktisch nur zehn Monate Elterngeld.Gerechnet wird nicht in Kalendermonaten sondern in Monaten ab dem Tag der Geburt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2014
Antwort auf:
Elterngeld Bezugsdauer bei Geburtstermin veraussichtlich 20.12.2014
Ich schreibe dir mal wie es bei mir war, evtl hilft dir das schon weiter.
Geburt war am 27.07.12
Mutterschaftsgeld dann vom:
12.06.12 - 23.07.12 1te Zahung KK
24.07.12 - 21.09.2012 2te Zahlung KK
Elterngeld:
27.07.12 - 26.08.12 0 €
27.08.12 - 26.09.12 anteilig (Differenz zum Mutterschaftsgeld)
27.09.12 - 26.07.2013 dann monatliche Zahlung
ABER !!! die letzte Auszahlung erfolgte am 26.06.2013, da das Elterngeld vormonatlich gezahlt wird. Ab dem 01.08.2013 habe ich dann wieder in Teilzeit gearbeitet, die erste Lohnzahlung erfolgte dann am 15.09.2013.
Mein Rat zudem an Dich, melde direkt Teilzeit an wenn du die Elternzeit einreichst. Ausser du bist dir absolut 10000% sicher das du wirklich nach dem Elterngeld vollzeit bzw über 30 Std die Woche arbeiten wirst und kannst. Behalte auch die Kinderbetreuung im Hinterkopf, Rechtsanspruuch ist schön udn gut, nutzt dir aber wenig wenn die Plätze nicht da sind. Arbeitest du eh weniger als 30 Std die Woche, oder hast vor Teilzeit zu machen, dann würde ich auf jeden Fall die vollen 3 Jahre Elternzeit ausnutzen. Weil, Du mußt dich für 2 Jahre festlegen, entscheidest du im laufe des ersten jahres, och ich will doch lieber daheim bleiben oder will doch weniger arbeiten, dann bist du vom Wohlwollen des Ag abhängig. Ausserdem genießt du inberhalb der Elternzeit, auch dann wenn du Teilzeit arbeitest, Künmdigungsschutz.
Und, wie du eben obenm anhand meiner daten siehst, lege Rücklagen an. Vieel vergessen das sie eben gut 2-2,5 Monate mit dem letzten Eltermgeld zurechtkommen müssen. Bei blödem Timing.
Mitglied inaktiv - 01.09.2014, 16:06
Antwort auf:
Elterngeld Bezugsdauer bei Geburtstermin veraussichtlich 20.12.2014
Mit Geburtsdatum 20.12.2014 gibts regulär das letzte Elterngeld für den Lebensmonat 20.11.2015 bis 19.12.2015. Gezahlt wird das oft am Anfang des LM, daher wohl Ende November 2015.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 01.09.2014, 20:30