Guten Tag Frau Bader,
kann man das Elterngeld, auch vom Lohn berechnen lassen, wenn man zwar 1 Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt war vor Elternzeit, aber davon ,,nur,, 3 Monate gearbeitet hat und danach aber ein Beschäftigungsverbot erhalten hat ?
Liebe Grüße
von
JungeMamix3
am 16.11.2017, 15:44
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung
Hallo,
das Elterngeld wird immer gleich berechnet.
Es werden die letzten zwölf Monate vor der Geburt als Grundlage genommen und dann die Monate ausgeklammert, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes) bekommen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2017