Frage: Elterngeld Berechnung

Ausgangssituation:Kind wird im Oktober 2017 2 Jahre!Elternzeit wird Anfang Dezember beendet und ich arbeite in Teilzeit!Was wäre wenn ich wieder schwanger wäre und Start des Mutterschutz im Juni wäre!?wie würde das Elterngeld beerechnet bei nur 7 Monaten Gehalt und 2 Monate ohne Elterngeld? Ich habe hier was von Berechnung nach vollem Gehalt vor dem ersten Kind gelesen,trifft das auch auftun zu? Wo kann man sich persönlich erkundigen? VG UND Danke

von sayword15 am 19.06.2017, 23:12



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld. Die anderen Monate werden dann eben mit null Euro gerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2017



Antwort auf: Elterngeld Berechnung

Wenn Du planst wieder schwanger zu werden, dann würde ich unbedingt dazu raten das 3te Jahr EZ dran zu hängen und innerhalb dieser EZ in Teilzeit zu arbeiten. Das geht nämlich mit bis zu 30 Std die Woche. Vorteil, man kann dir nicht kündigen und du kannst zum neuen Mutterschutz die EZ vorzeitig beenden und so das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommen. veränderst du deinen Vertrag dagegen dauerhaft auf TZ, dann kann man dich am ersten tag nach der EZ kündigen, Du bekommst Mutterschaftsgeld nur über den Teilzeit-Lohn und was noch wichtiger ist, solltest du irgendwann doch weider VZ arbeiten wollen/müssen, dann kann es schwer sein die Stunden aufzustocken. Ansonsten, maßgeblich sind die 12 Monate vor dem erneuten Bezug, ausgeklammert wir das erste Jahr mit EG-Bezug und die Mutterschutzzeiten. heißt auch, alles was nach dem ersten Geburtstag deines Kindes ohne Einkommen ist, gilt als Nullrunde für das neue EG - das du in EZ bist ist ohne Relevanz.

Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 23:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei TVÖD - späte Überstundenauszahlung

Sehr geehrte Fr. Bader! ich arbeite im TVÖD und bekomme meine Überstunden immer 2 Monate zeitversetzt - werden dann als Lohnnachverrechnung angegeben, diese Zahlungen erfolgen auch regelmäßig. Ab Mai beginnt mein Mutterschutz, den Überstundenausgleich würde ich zB für März aber erst Ende Mai bekommen, für April dementsprechend im Juni. Werden ...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elterngeld Plus Berechnung

Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage...


Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra...


Elterngeld Berechnung

Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28....


Elterngeld - welcher Zeitraum fließt zur Berechnung ein?

Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....