Ausgangssituation:Kind wird im Oktober 2017 2 Jahre!Elternzeit wird Anfang Dezember beendet und ich arbeite in Teilzeit!Was wäre wenn ich wieder schwanger wäre und Start des Mutterschutz im Juni wäre!?wie würde das Elterngeld beerechnet bei nur 7 Monaten Gehalt und 2 Monate ohne Elterngeld? Ich habe hier was von Berechnung nach vollem Gehalt vor dem ersten Kind gelesen,trifft das auch auftun zu?
Wo kann man sich persönlich erkundigen?
VG UND Danke
von
sayword15
am 19.06.2017, 23:12
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld.
Die anderen Monate werden dann eben mit null Euro gerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2017
Antwort auf:
Elterngeld Berechnung
Wenn Du planst wieder schwanger zu werden, dann würde ich unbedingt dazu raten das 3te Jahr EZ dran zu hängen und innerhalb dieser EZ in Teilzeit zu arbeiten. Das geht nämlich mit bis zu 30 Std die Woche. Vorteil, man kann dir nicht kündigen und du kannst zum neuen Mutterschutz die EZ vorzeitig beenden und so das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommen. veränderst du deinen Vertrag dagegen dauerhaft auf TZ, dann kann man dich am ersten tag nach der EZ kündigen, Du bekommst Mutterschaftsgeld nur über den Teilzeit-Lohn und was noch wichtiger ist, solltest du irgendwann doch weider VZ arbeiten wollen/müssen, dann kann es schwer sein die Stunden aufzustocken.
Ansonsten, maßgeblich sind die 12 Monate vor dem erneuten Bezug, ausgeklammert wir das erste Jahr mit EG-Bezug und die Mutterschutzzeiten. heißt auch, alles was nach dem ersten Geburtstag deines Kindes ohne Einkommen ist, gilt als Nullrunde für das neue EG - das du in EZ bist ist ohne Relevanz.
Mitglied inaktiv - 19.06.2017, 23:19