Ich war bis 11.12.2013 nichtselbstständig erwerbstätig (netto 680 €). Bis 13.1.14 bezog ich ALG 1 und seitdem bin ich selbstständig mit einem Durchschnittseinkommen von knapp unter 300 €.
Welchen Zeitraum muss ich nun für die Berechnung angeben? Die letzten 12 Monate oder das Jahr 2013?
von
amysmama
am 22.09.2014, 13:54
Antwort auf:
Elterngeld Bemessungszeitraum
Hallo,
eigentlich ist das Wirtschaftsjahr entscheidend. Im Wirtschaftsjahr 2013 hatten Sie jedoch keine Einkünfte aus selbstständige Arbeit.
Deshalb müsste nach meiner Meinung die letzten zwölf Monate vor der Geburt genommen werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014