Sehr geehrte Frau Bader, Im August 2014 bekomme ich mein 2. Kind. Ich bin hauptsächlich nichtselbständig beschäftigt, und habe im September 2013 von 25 Std. Auf 30 Std. Pro Woche aufgestockt, und nochmal im Dezember 2013 von 30 auf 35 St./Woche. Das heißt auch wesentlich mehr Gehalt. Nun habe ich auch seit Jahren ein kleines Nebengewerbe (schreibbüro), wo ich in den Vorjahren Verluste hatte. Außer in 2012/2013 sieht es mal nach Gewinn aus(300-400€ Jahresgewinn). Die Elterngeldstelle sagt nun, dass als Bemessungszeitraum 2013 herangezogen wird wg. dem Gewerbe, egal ob ich ab Dez. 2013 ein wesentlich höheres Gehalt habe. Gibt es denn da keine Möglichkeit als Bemessungszeitraum die letzten 12 Monate vor Geburt/Muschu heranzuziehen? Z.b. Gewerbe abmelden (nachträglich) etc.? Dieses Nebengewerbe wird ja auch nicht durchgehend ausgeführt sondern nur zeitweise. Mein Mann spricht eh von "Liebhaberei" und ist schon lange dafür das Gewerbe abzumelden. Vielen Dank und beste Grüße
von Tikali am 28.05.2014, 19:57