Liebe Frau Bader, ich hoffe auf Ihre Expertise bzgl. der Höhe des Basiselterngeld - Elternteil 2 (Vater): Mein Mann hat im Bemessungszeitraum 8 Monate eine Ausbildung absolviert. Danach ist er direkt in eine Vollzeitanstellung gewechselt (Bemessungszeitraum 4 Monate). Bei der Erfassung des Bruttolohnes zur Festlegung des Elterngeldanspruch, können wir für 8 Monate "nur" das Ausbildungsgehalt angeben. Somit fällt der monatliche Elterngeldanspruch im Durchnitt über 12 Monate extrem niedrig aus. Nun unsere Frage: Gibt es hier weitere Optionen, die Ausbildungszeit zu bewerten? Gibt es evtl. Pauschalen/ weitere Förderoptionen/ Ausgleichszahlungen? Vielen Dank im Voraus, Lena
von Leni1310 am 07.04.2021, 16:40