Guten Tag, im BEEG vom 15. Februar 2013 steht bei der Berechnung des Einkommens: Zitat: Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden. Im Internet gibt es dazu Informationen, dass diese Einnahmen berücksichtigt werden sollen ,wenn Sie regelmäßig (hier Umsatzprovosion monatlich in unterschiedlicher Höhe) gezahlt werden. Allerdings beziehen sich diese Informationen auf das BEEG vor 2013. Gibt es irgendwelche Urteile, Informatione, Hinweise etc. wie es beim aktuellen BEEG ist? Werden diese Einnahmen auch anerkannt?
Mitglied inaktiv - 04.03.2014, 21:27