Hallo ich erhalte alg2 und bekam im dez 2018 mein baby.
Habe im bemessungszeitrraum im dez 2017 noch gearbeitet.
Die elterngeld stelle hat mir nun 59€ elterngeld berechnet sprich mindestbetrag von 300,-€.
Nun stellt das Jobcenter einen erstattungsanspruch von 270,-€ ist dies rechtens?
Viele Grüße
von
Maus88888888
am 12.03.2019, 11:06
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Hallo,
Auf H IV wird das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet.
Eine Ausnahme gilt, wenn man vor der Geburt gearbeitet hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor Geburt des Kindes ist dein Freibetrag gegenüber dem Jobcenter (wenn du Basiselterngeld gewählt hast).
Den Betrag müsstest du von der Zahlung erhalten, ohne dass das Jobcenter hierauf einen Anspruch geltend machen darf.
Der Elterngeldfreibetrag ist auch unabhängig von den Absetzbeträgen nach 11b SGB II (30 Euro).
von
Dojii
am 12.03.2019, 12:20
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Das bekomme ich allerdings nicht .das Steuer brutto lag bei 1000€ für den einen Monat somit das Elterngeld von 59€
Weiß jetzt auch nicht weiter
von
Maus88888888
am 12.03.2019, 12:32
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Ja, aber 1000 durch 12. Wobei auch das fraglich ist, weil wenn Kind im Dez18 geboren, hat je nachdem dein Mutterschutz ja im Oktober oder November geboren. Wenn dein letztes Einkommen also von Dez17 ist, stellt sich die Frage war das bereits Mutterschutzgeld?
von
Felica
am 12.03.2019, 12:38
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Ich bekamm kein mutterschaftsgeld.
Ich habe bis 31.12.2017 gearbeitet und danach leider im alg2 bezug
von
Maus88888888
am 12.03.2019, 12:47
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Felica:
Dez 17 letzter Lohn danach Arbeitslosigkeit
Dez 18 Geburt des Kindes
Mitglied inaktiv - 12.03.2019, 14:25
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Elterngeld Anrechnung bei alg2
Gibt es denn nun einen freibetrag oder nicht?
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
von
Maus88888888
am 12.03.2019, 19:24