Elterngeld Anrechnung bei Hartz IV wenn zuvor Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Anrechnung bei Hartz IV wenn zuvor Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ich habe 3 kleinere Kinder, die 05/08, 03/10 und 06/13 geboren wurden nun habe ich den Elterngeld Bescheid bekommen, ich kriege 375 EUR pro Monat, die mir ab Dez. überwiesen werden, bis auf 30 EUR Freibetrag. Die Nachzahlung für Juni bis einschl. Nov. wurden direkt an das Jobcenter weitergeleitet, das waren über 1800 EUR. Nun hab ich im Internet von einem Fall gelesen, dass ich die Chance hätte, doch das Elterngeld zu bekommen, weil ich zuvor in Elternzeit war, somit konnte ich ja nicht arbeiten. Und wegen dem Gleichheitsprinzip müsste ich daher das Elterngeld bekommen. wie ist denn da nun der rechtliche Rahmen??? vielen Dank im Voraus. lg Khadi

von khadi am 29.10.2013, 16:49



Antwort auf: Elterngeld Anrechnung bei Hartz IV wenn zuvor Elternzeit

Hallo, haben Sie denn noch einen Job? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2013



Antwort auf: Elterngeld Anrechnung bei Hartz IV wenn zuvor Elternzeit

Ist der, dass Du ab dem ersten Geb. Vom zweiten Kind hättest arbeiten müssen um neues Elterngeld zu erwirtschaften. Das hast Du nicht getan, sodass Du nun keinen Lohnausfall hast der aufgefangen werden muss. Somit sind die 300€ voll als Einkommen anzurechnen. Was war denn zwischen 3/13 und Beginn vom letzten Mutterschutz ? Da liegen ja etwa 6 Wochen dazwischen in denen die Elternzeit vom zweiten Kind beendet war.

von Sternenschnuppe am 29.10.2013, 18:29



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