Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. ich habe 3 kleinere Kinder, die 05/08, 03/10 und 06/13 geboren wurden nun habe ich den Elterngeld Bescheid bekommen, ich kriege 375 EUR pro Monat, die mir ab Dez. überwiesen werden, bis auf 30 EUR Freibetrag. Die Nachzahlung für Juni bis einschl. Nov. wurden direkt an das Jobcenter weitergeleitet, das waren über 1800 EUR. Nun hab ich im Internet von einem Fall gelesen, dass ich die Chance hätte, doch das Elterngeld zu bekommen, weil ich zuvor in Elternzeit war, somit konnte ich ja nicht arbeiten. Und wegen dem Gleichheitsprinzip müsste ich daher das Elterngeld bekommen. wie ist denn da nun der rechtliche Rahmen??? vielen Dank im Voraus. lg Khadi
von khadi am 29.10.2013, 16:49