Hallo, das erste Kind kam am 25.Juni 2012. Elterngeld wird monatlich in Höhe von 1250 Euro bis zum Ende des ersten Lebensjahres ausgezahlt. Angenommen beim 2. Kind wäre der ET am 10.09.2013. Der Mutterschutz würde somit am 30.07.2013 anfangen. Ende der Elternzeit vom ersten Kind ist am 27.06.2013. Der erste Arbeitstag somit der 28.06.2013. 1). Kann ich die Elternzeit vom 28.06.2013 bis zum 29.07.2013 noch verlängern ? 2). Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet ? 3). Bekomme ich von der Krankenkasse das Mutterschutzged bezahlt beim 2. Kind?
von bussi85 am 20.12.2012, 15:48