Hallo,
wie ist es, wenn man als selbständige ein zwei zweites Kind bekommt und im Vorjahr ( welches als Berechnungsgrundlage dient) Einkommensverlust durch Elternzeit/Elterngeld für das erste Kind hatte ? Bekommt man dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind. Die
Kinder werden 22 Monate auseinander liegen.
Danke
von
trinityxx
am 01.03.2014, 15:11
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind selbstständige
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014