Hallo Frau Bader,
ich habe mal ein paar Verständnisfragen zum Thema Elternzeit und Elterngeld (beim 2. Kind).
Werde da nicht so ganz schlau daraus und habe schon Verschiedenes dazu gelesen. Aber das Ganze ist ja schon sehr individuell, daher wende ich mich nun mit meiner konkreten Situation an Sie.
Wir haben eine Tochter, die am 17.03.2018 geboren wurde. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und diese endet nun zum 16.03.2020. Elterngeld habe ich mir im 1. Jahr auszahlen lassen. Hier hatte ich den Höchstbetrag erhalten. Jetzt hatte ich überlegt, das 3. Jahr Elternzeit nun noch direkt im Anschluss zu nehmen. also bis 16.03.2021. bzw eigentlich ja 8 Wochen länger, da die 8 Wochen nach Geburt ja als Mutterschutzfrist zählen oder?
ab April 2020 würde ich nun in meiner alten Firma wieder mit ca. 20 Stunden Teilzeit zu Arbeiten anfangen. Das würde ich dann als "Teilzeit in Elternzeit" machen.
Jetzt überlegen wir wegen einem 2. Kind. Da ist meine konkrete Frage nun, wie das hier mit dem Elterngeld für das 2. Kind zu sehen ist.
Was wird als Bemessungszeitraum angesehen bzw. welcher Zeitraum ausgegrenzt? Ich hatte von Fällen gelesen, wo man das Elterngeld analog dem 1. Kind erhalten kann. Das wäre aber glaube ich nur dann der Fall, wenn das 2. Kind direkt ein Jahr nach dem 1. Kind auf die Welt gekommen wäre, oder? Weil dann die Zeit vor dem 1. Mutterschutz herangezogen wird.
So würden jetzt bei aktueller Schwangerschaft die letzten 12 Monate berücksichtigt. Hier hatte ich ja quasi kein Einkommen, also würde ich nur die 300,-€ Mindestsatz erhalten? und sobald ich Teilzeit arbeite, würde das Teilzeitgehalt als Bemessungsgrundlage gelten, oder? Also sollte ich frühstens dann in Mutterschutz gehen, wenn ich 12 Monate in Teilzeit gearbeitet habe, um keinen Monat mit 0€ Einkommen im Bemessungszeitraum zu haben?
eine andere Möglichkeit, das Elterngeld wie bei Kind 1 zu erhalten, gibt es nicht oder? Außer ich würde wieder 12 Monate Vollzeit arbeiten, ehe ich in Mutterschutz gehe - was allerdings nicht möglich ist.
Ich hatte hier gelesen, dass man im Falle einer angemeldeten Selbständigkeit eventuell die Möglichkeit hat, dass der Bemessungszeitraum vorteilhafter gewählt wird. Und zwar das Steuerjahr, in dem kein Elterngeld bezogen wurde. Das wäre bei mir dann 2017. Allerdings weiß ich nicht, wie das dann mit meiner geplanten "Teilzeit in Elternzeit" zu berücksichtigen ist. und wann das 2. Kind auf die Welt kommen müsste, damit das noch klappt.
Können Sie hierzu auch etwas sagen?
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt...
Vielen lieben Dank im Voraus schon einmal für Ihre Antworten!
Viele Grüße, Michaela
von
Michaela2408
am 08.12.2019, 08:48
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Hallo,
1. Die EG geht höchstens bis zum 3. Geb
2. Für das 2. Kind zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt als berechnungszeitraum, Monate mit MG und mit EG von Kind 1 bis zu dessen 14 LM werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2019
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Ich versuche mal ein bisschen Licht in deine Fragen zu bringen.
Deine Elternzeit endet, wenn du verlängerst am 3. Geburtstag des Kindes... Elternzeit und Mutterschutz laufen in den ersten 8 Wochen parallel. Bei allen Frauen!
Massgeblich für das Elterngeld vom 2. Kind sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Und nun hängt es ab, wann dieser beginnt. In deinem Fall sind die Kinder zu Weit auseinander. Es wird nur Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert.
Wenn du jetzt teilzeit in EZ arbeiten willst, wäre es vorteilhaft viele Monate zu arbeiten. Das Teilzeitgehalt ist ja bestimmt hoch, wenn du Höchstsatz an EG erhalten hast.
Mitglied inaktiv - 08.12.2019, 09:33
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Danke Saarlandmami2 !
Ja so hatte ich das im Endeffekt dann auch verstanden nach meinen Recherchen. Dachte aber irgendwann mal gehört zu haben, dass auch bei 3 Jahren Elternzeit oder auch „Teilzeit in Elternzeit“ das Gehalt von „vor Kind 1“ herangezogen wird.
Da habe ich wohl was falsch verstanden oder es gab noch andere Gründe, warum das vielleicht bei dem Fall so war.
Ich muss es tatsächlich mal rechnen mit meinem Teilzeitgehalt dann. Kann es schlecht abschätzen. Dann haben wir inzwischen auch geheiratet. Also müssen wir wegen der Steuerklassen noch schauen - sollte das auch Auswirkungen haben.
Wirklich schlecht wird das Elterngeld sicher bei Teilzeit auch nicht sein. Aber wenn ich wieder 2 Jahre zuhause bleiben möchte, dann macht sich das sicher gut bemerkbar mit 2 Kindern dann. Und ich müsste schauen, dass ich die 12 Monate mit Teilzeitgehalt dann voll habe, ehe ich in Mutterschutz gehe.
Daher meine Frage, ob es irgend eine Möglichkeit gibt...
Danke und einen schönen Abend!
von
Michaela2408
am 08.12.2019, 19:27
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Finde ich gut, dass ihr euch vorher Gedanken macht. Viele meinen das die Elternzeit an sich schon bewirkt, dass man das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 bekommt. Und sind dann erstaunt, dass es nur der Mindestsatz wird.
Mitglied inaktiv - 09.12.2019, 08:02
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Denk dran, wenn du TZ gehst und die Steuergruppe sich ändert kann es am Ende trotzdem noch fast das gleiche geben. Auch wegen Geschwisterbonus. Und das zweite Kind ist in aller regel deutlich billiger wie das erste weil man alles noch hat und sich viel Geld dort spart. Vom Kauf unnützer Dinge die man dann gleich sein lässt ganz abgesehen.
Ich bin vor Kind 1 auch VZ arbeiten gewesen mit 40 Std. Nach dem EG wieder in TZ eingestiegen und bei 30 Std die letzten Jahren geblieben. Wir bekommen keinen Geschwisterbonus mehr weil Kind 1 schon über 3 Jahre. Trotzdem ist der Unterschied beim EG minimal. Auch wegen anderer Steuerklasse. Ehrlich kommen wir jetzt beim zweiten Kind finanziell deutlich besser zurecht wie beim ersten, trotz das die Kasse deutlich kleiner ausfällt.
von
Felica
am 09.12.2019, 11:40
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind - Bemessungszeitraum
Ja das kann ich mir gut vorstellen. Man hat eigentlich schon alles. Vor allem die großen Ausgaben. Und kauft sicher deutlich weniger unnütze Sachen
und wenn es dann noch das gleiche Geschlecht werden würde, dann wäre es zumindest von den Klamotten noch besser. man bräuchte dann bei anderem Geschlecht aber sicher trotzdem nur noch ein paar Teile oder je nach Jahreszeit der Geburt/Wachstum des Kindes dann auch paar andere Sachen. Aber das haushalten wird da sicher leichter. Andererseits braucht Kind 1 ja auch weiter Sachen
Mit den Steuerklassen müssen wir uns dann mal beraten lassen. Hätten jetzt dann, wenn ich wieder arbeite, beide erst mal die 4 eigentlich genommen.
von
Michaela2408
am 09.12.2019, 12:34