Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber bezuschusst die Kinderbetreuungskosten. Ausgezahlt/ Ausgewiesen wird dies auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung als "AG- Zuschuss Kindergartenbetreuung". Der Zuschuss ist abgabenfrei. Bei der Festsetzung des Elternbeitrages durch das Jugendamt, werden diese Zahlungen an mich nun berücksichtigt, wodurch sich der für die Betreuung zu zahlende monatliche Beitrag erhöht. Ist das rechtens? Vielen Dank im voraus Isabelle Schmidt
von emiss am 28.09.2015, 12:19