ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Hallo Frau Bader, momentan befinde ich mich bis 09/2018 und EZ, wir möchten noch ein Kind, wenn ich jetzt er eut schwanger werde, kann ich die EZ vorzeitig beenden, da ich Beschäftigungsverbotin meinem Beruf habe würde iCh ja mein Gehalt bekommen ohne zu arbeiten, oder kann ich nur zum Beginn des MutterSchutzes die EZ beenden?. liebe grüße

von Domi1212 am 18.05.2016, 15:11



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Hallo, Sie können nur zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2016



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Das dürfte nach meiner Einschätzung im Normalfall nicht möglich sein, zumindest nicht einseitig. Ausnahmen bestehen nach meinem Kenntnisstand nur für Soldatinnen, denen ist dieser Schritt erlaubt, das steht sogar in den entsprechenden Vorschriften. Im Normalfall dürfte dies schwierig werden.

von Behnke am 18.05.2016, 15:33



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Das dürfte nach meiner Einschätzung im Normalfall nicht möglich sein, zumindest nicht einseitig. Ausnahmen bestehen nach meinem Kenntnisstand nur für Soldatinnen, denen ist dieser Schritt erlaubt, das steht sogar in den entsprechenden Vorschriften. Im Normalfall dürfte dies schwierig werden.

von Behnke am 18.05.2016, 15:33



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Sie können die Elternzeit nur dann vorzeitig beenden, wenn ihre Arbeitskraft dann auch praktisch zur Verfügung steht, und wenn der Arbeitgeber zustimmen würde. Der AG hat immer zu prüfen ob ihnen ein Ersatzarbeitsplatz angeboten werden kann, und den müssen sie dann auch annehmen. Im Falle einer Fehlgeburt würde das ebenfalls dumm ausgehen. Dann müssen Sie nämlich nach einer kurzen Frist wieder tatsächlich zur Arbeit antreten. Wenn es sich um ein Scheinarbeitsverhältnis handelt, das nur zu dem Zweck dient, höhere Kassenleistungen zu erhalten, dann ist das rechtsmißbräuchlich.

Mitglied inaktiv - 18.05.2016, 15:43



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

andes ausgedrückt: sie können vorzeitig die Elternzeit beenden unter zwei Bedingungen: - der AG muss zustimmen - sie müssen bereit sein, die Arbeit im vereinbarten Umfang tatsächlich aufzunehmen, unabhängig davon ob sie ein BV erhalten werden oder nicht.

Mitglied inaktiv - 18.05.2016, 15:53



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Ganz simpel, wenn Du die EZ nur deshalb beendest weil du dann ins BV gehst, dann darfst Du das nicht. Das wäre dann Betrug. Frühzeitig nach der EZ hättest Du dann Anspruch auf ein BV über die Vollzeitstelle. Vorzeitig die Elternzeit beenden darf man aber zum neuen Mutterschutz. Was Du aber machen kannst ist innerhalb der EZ arbeiten. Und zwar bis zu 30 Std. Wird das von Anfang an so abgesprochen und stellt sich dann heraus, Du bist schwanger, dann greift ein BV über die Teilzeitstelle ab dem Zeitpunkt indem geplant war das du Teilzeit arbeitest. Setzt aber, wie die Vorschreiberinnen bereits schrieben, das du auch wirklich bereit bist zu arbeiten. Und, nur weil du bei der ersten Schwangerschaft ein BV hattest, heißt das nicht das du auch bei der zweiten 100% eines erhalten wirst. Der AG darf Dich jederzeit woanders einsetzten wo die Kriterien des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden.

Mitglied inaktiv - 18.05.2016, 16:19



Antwort auf: ElternZeit vorzeitig beenden wegen BV

Alternative Hilfestellung: Wenn Sie bis zum ersten Jahr ihrer Elternzeit mit dem ersten Kind wieder Schwanger werden und ihre Elternzeit nach einem Jahr regulär endet, müssen Sie doch vorher gar nicht arbeiten gehen. Gibt es dann zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes noch eine Lücke, müssten Sie in dieser Zeit arbeiten oder Sie bekommen, falls die Voraussetzungen vorliegen, ein Beschäftigungsverbot. Auf das Elterngeld hat dies aber keine Auswirkungen. Wenn dieser Zeitraum bspw. 3 Monate beträgt, werden diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes für das jüngste Geschwisterkind mit berücksichtigt. Da aber in den Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt herangezogen werden, werden die fehlenden Monate ergänzt. Der Gesetzgeber hat hierfür sogenannte Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände vorgesehen und zwar für 1.den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind, 2.den Bezug von Mutterschaftsleistungen, 3.Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen. Wenn diese Sachverhalte in den Bemessungszeitraum fallen, werden die Monate mit Einkommen vor diesen Ereignissen berücksichtigt. D.h. es werden in dieser Konstellation tw. die Monate mit Einkommen aus der Zeit vor der Geburt ihres ersten Kindes berücksichtigt. Es beseht also nicht der (finanzielle) Zwang bei einjähriger Elternzeit diese Vorzeitig zu beenden (was ja auch nicht möglich ist).

von Behnke am 19.05.2016, 11:44



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

3 Jahre Elternzeit - Bei erneuter Schwangerschaft Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern...


Elternzeit vorzeitig beenden

Hi ich hätte 2 bis 3 fragen Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ? Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ? Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ...


Elternzeit vorzeitig beenden

Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 7.6.22. Ich bin kochbin Elternzeit des 1. Kindes. Um Arbeitgeberzuschuss zu bekommen sollte ich vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz kündigen oder? Wie sagt man das am besten ? Liebe grüssse


Elternzeit vorzeitig beenden - Urlaubsanspruch

Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...


Elternzeit vorzeitig beendet, 1 Monat danach wieder Schwanger (BV)

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v...


Elternzeit vorzeitig beenden und Urlaub nehmen und dann wieder in Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d...


Vorzeitig aus elternzeit holen?

Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)


Elterngeldbescheid - nachträglich ändern möglich? Elternzeit vorzeitig beenden?

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz....


Elternzeit vorzeitig beenden

Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...


Wann muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j...