Hallo ich habe das Problem, dass sich der Elterngeldbetrag aufgrund meiner selbstständigen Tätigkeit nicht auf 12 Monate vor der Geburt beziehen soll sondern auf das Jahr zuvor (2014). Das Problem daran ist, dass ich im Jahr vorher einige Monate arbeitslos war und diese Monate nun nicht berücksichtigt werden. In den 12 Monaten vor der Geburt meines Kindes habe ich allerdings sehr gut verdient. Ist es irgendwie möglich den Bemessungszeitraum auf 2015 anstatt 2014 zu bekommen, da mein Kind Ende November 2015 geboren ist?
von jette2016 am 13.01.2016, 18:22