Frage: Eltergeld

Guten Tag, Ich habe zwei fragen wegen des elterngeldes: Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Daher bekomme ich nur eine Abrechnung, wenn sich etwas geändert hat. Zusätzliche Nachweise werden vom Arbeitgeber nicht ausgestellt. Aber die fehlen doch jetzt bei der Antragstellung für das Elterngeld! Und es sind einige! Was kann man da machen? Mein Vertrag läuft während der Elternzeit aus. Elterngeld bekomme ich doch trotzdem. Warum wollen die wissen, ob ich dann Arbeitslosengeld1 beantrage. Muss ich das? Ich stehe den Arbeitsmarkt doch (noch) nicht zur Verfügung. Vielen Dank

von SaT am 28.07.2017, 14:30



Antwort auf: Eltergeld

Hallo, in dem Fall muss der AG eine Zusatzbescheinigung ausstellen. ArbGeld 1 anteilig, wenn Sie TZ arbeiten wollen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Eltergeld

Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.

von Himbeere2008 am 28.07.2017, 14:59



Antwort auf: Eltergeld

Du kriegst natürlich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Verdienst. Ruf einfach mal bei deiner Bezügestelle an.

von Tina_33 am 28.07.2017, 22:49