Hallo Frau Bader, unser 3. sohn ist bereits im April diesen Jahres geboren. Aufgrund einer sehr geringen Verügtung vor der Geburt erhalte ich natürlich auch ein sehr geringes elterngeld. jetzt weiß ich, dass ich ab 01.02.2013 wieder arbeiten gehen kann. ich habe mich bereits arbeitslos gemeldet und mein mann sollte elterngeld erhalten. nun bekommt er aber übergangsgeld, d. h. das elterngeld wird angerechnet. wenn ich elterngeld und arbeitslosengeld erhalte, bekomme ich nur 300 €. was wird vom arbeitslosengeld abgezogen? danke
von perle8 am 19.12.2012, 08:56