Frage:
Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Hallo Frau Bader!
Wenn ich Elterngeld für ein Jahr nehme bekomme ich 846 €. Plus Kindergeld würde ich wohl knapp über der Grundbedarfsgrenze liegen und könnte keine zusätlichen Leistungen beantragen. Meine Fahrkarte wäre dann schon allein ca. 50 € teurer als die eines Hartz 4 Empfängers, GEZ Befreiung hätte ich auch nicht etc. Also unterm Strich nach solchen Abzügen weniger als ein Hartz 4 Empfänger. Nun überlege ich mir das Elterngeld für die doppelte Laufzeit auszahlen zu lassen. Das wären 423€. Damit hätte ich nicht mal meine Miete gedeckt. Kann ich wenn ich das Elterngeld splitte zusätlich aufstockende Leistungen vom Amt beantragen? Dann hätte ich wohl auch einen Bescheid mit dem ich ein günstigeres Ticket für Bus und Bahn bekommen könnte. Mein Freund lebt noch nicht mit mir zusammen und macht einen Abschluss nach, als Helfer bekommt er austockende Leistungen. Wir planen nächstes Jahr zusammen zu ziehen- er muss noch renovieren (kostet Geld und damit leider viel Zeit), einen Nachmieter finden etc. Das Kind kommt Mitte/Ende September.
Ich hoffe sie können mir helfen.
von
componere
am 05.06.2017, 20:16
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Hallo,
das kommt darauf an, wie der komplette Sachverhalt, den ich ja nicht vollständig kenne, von dem entscheidenden Sachbearbeiter beim Amt bewertet wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Du hast den Unterhalt vergessen den der Vater zahlen musss.
Wie Millionen anderer Mütter kannst Du dann nach einem Jahr wieder arbeiten gehen um Euch zu finanzieren ? Warum sollte das der Steuerzahler denn machen ?
H4 ist für unverschuldete ! Notlagen, Deine ist bei Splittung absichtlich herbeigeführt.
von
Sternenschnuppe
am 05.06.2017, 21:10
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Ich habe nach dem Anpruch gefragt. Nicht nach deiner persönlichen Meinung.
von
componere
am 05.06.2017, 21:21
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
In unserem Jobcenter würde man Dich wieder vermitteln bei Arbeitslosigkeit, wenn ein AG vorhanden, dann wieder auf Arbeit schicken! Sogar Vollzeit :-) Selbst verschuldet, zahlen wir nicht.
Persönliche Meinung?
Ja, dass finde ich gut so :-)
Frag in Deinem Jobcenter nach ;-)
Mitglied inaktiv - 05.06.2017, 21:41
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Das ist keine persönliche Meinung sondern geltendes Recht: vor der Allgemeinheit sind die Mutter und der Vater zuständig. Das gilt erst recht, wenn man nicht einmal tatsächlich Alleinerziehende ist.
von
Lina_100
am 05.06.2017, 23:11
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Auweia wie ihr abgeht weil ich zwei Jahre mein Kind selbst betreuen möchte. Vor 2013 war es übrigens ganz normal drei Jahre das Kind zu Hause zu betreuen- Hartz 4 Empfänger wurden in dieser Zeit nicht einmal arbeitsvermittelt. Und ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle, gehe schon viele Jahre arbeiten. Ich sehe es halt anders und finde es sehr unnötig wie hier rumgepöbelt wird.
von
componere
am 05.06.2017, 23:58
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Nun - es gibt viele, die gerne das Kind zu Hause betreuen möchten. Entweder man kann es sich ohne staatliche Unterstützung leisten oder man arbeitet eben zumindest ein bisschen.
Ich musste jetzt auch im zweiten Jahr mit reduzierter Arbeitszeit wieder einsteigen. Nie wäre es mir in den Sinn gekommen, die Allgemeinheit dafür zahlen zu lassen. Und mein Kind ist auch nicht fremdbetreut.
von
malini
am 06.06.2017, 07:15
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Keiner pöbelt und wie vermutet, war Dir selbst die Neuerung und Handhabung ja bereits bekannt ...
"Vor 2013 ... wurde nicht einmal vermittelt."
Da hättest Du dein Kind mal vor 2013 bekommen ;-) oder erzielst in den 12 Monaten vor Mutterschutz mal mehr Einkommen :-)
Es gibt wohl noch einige Spätsünder, die Dir deinen Wunsch erfüllen würden, daher frag in Deinem Jobcenter nach.
Hier kann Dir das keiner beantworten.
Mitglied inaktiv - 06.06.2017, 09:25
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Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
Mit mehr Einkommen hat man auch mehr Abzüge beim Elterngeld! ;-P
In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt höher als 1.200 Euro war, (wie bei mir) sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.200 Euro überschreitet,
Also mehr verdienen ist da nicht unbedingt die Lösung. Und als Pädagogin in Berlin bekomme ich vergleichsweise echt gut...
...und der Spruch "Eben vor 2013 Kind kriegen" -- ich bekomme ein Kind des Kindes wegen und um Zeit mit ihm zu verbringen und nicht in erster Linie weil ich irgendwo was abstauben will. Ich zahle selber lange genug Steuern - mit diesen finanziere ich übrigens lieber Frauen (oder Männer) die sich die ersten Jahre um ihr Kind kümmern wollen als viel zu hohe Diäten der Politiker. Aber lieber auf die "Kleinen" als mal wirklich die echten Probleme anzusprechen. Solche Aussagen sind mir echt zu doof: "Ich will dich nicht finanzieren ba baa"- als ob du mehr Geld bekommen würdest wenn ich sofort wieder in Arbeit gehen würde- nee würdest du nicht, und die Politiker würden sich die Taschen auch trotzdem nicht weniger vollhauen. Das sind die blinden Aussagen vor denen gewarnt wird. "Sie könnten sehen, aber sie sehen nicht."
(Wer vor der Geburt zwischen 1.000 und 1.200 Euro verdient hat, bekommt 67 Prozent ersetzt, Nettoeinkommen ab 1.220 Euro werden mit dem Elterngeld zu 66 Prozent erstattet und wer 1.240 Euro oder mehr verdient hat, erhält 65 Prozent, maximal jedoch 1.800 Euro.)
von
componere
am 09.06.2017, 22:34
Antwort auf:
Eltergeld splitten- aufstockende Leistungen?
...vielleicht mal "Die Anstalt" gucken, erklärt viele politische und gesellschaftliche Zusammmenhänge sehr gut.
von
componere
am 09.06.2017, 22:35