Einverständnis erklären bei abgelehnter Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einverständnis erklären bei abgelehnter Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte diese Woche ein Gespräch mit meinem AG bzgl. meines 2. abgelehnten Antrags auf Teilzeitbeschäftigung mit 15-20 WoStd. während meiner Elternzeit. Mein AG hat mir jetzt schriftlich mitgeteilt, dass mir eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung während meiner verbleibenden Elternzeit (noch 16 Monate) nicht angeboten werden kann und möchte, dass ich hierfür mein schriftliches Einverständnis erkläre. Ist das zulässig oder verwirke ich meine Möglichkeit auf gerichtliche Vorgehensweise gegen dieses Schreiben? Soll ich meinem AG das Schreiben nur als "zur Kenntnis genommen" bestätigen? Vielen Dank und Grüße, Mel_E

von Mel_E am 31.12.2016, 11:06



Antwort auf: Einverständnis erklären bei abgelehnter Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit?

Hallo, die Frage ist doch, ob ein Anspruch besteht. Hat die Firma mehr als 15 AN? Hat der AG wichtige betriebliche Gründe genannt? Aug jeden Fall nur "zur Kenntnis genommen" Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2017



Antwort auf: Einverständnis erklären bei abgelehnter Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit?

Neee, nicht Du solltest ihm das bescheinigen sondern er Dir. Und zwar mit genauer Begründung. Das muss er nämlich. Lappidare Aussage, die haben nichts, ist nicht ausreichend. Und damit kannst Du dann zum Arbeitsamt gehen und dich dort arbeitssuchend melden für die Zeit der EZ - dann über 15-20 Std. Dann bekommst Du zumindestens ALG1 über die 15-20 Std und kannst Dir bei einem anderen AG einen Teilzeitarbeitsplatz für die Elternzeit suchen. Und das würde ich dem auch so erzählen. Du brauchst, wenn Du in der EZ woanders arbeitest, das OK des AG. Aber, sofern das kein direkter Konkurrent ist, kann er Dir das OK ja schwerlich verweigern - er hat ja nichts. Und Du hast ein Anrecht innerhalb der EZ auch bis zu 30 Std die Arbeit zu arbeiten. Notfalls auch woanders. Den in der EZ ruht dein VZ-Vertrag.

Mitglied inaktiv - 31.12.2016, 15:23



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