Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

Hallo Fr. Bader, ich arbeite mit 25% (9,75 h pro Woche) in der ambulanten Pflege, habe eine 20 Mon. alte Tochter. Ich gebe meiner Chefin immer schriftlich Bescheid wie ich im kommenden Monat arbeiten kann, da mein Mann auch im Schichtdienst ist. Ich müsste eigentlich an meinem Dienstwochenende nur 1 Tag arbeiten, mache jetzt schon 2. (sa+so) und dann Doppelschichten, da der Pflegedienst neu gegründet würde und wir ein kleines Team sind. Obwohl ich ihr aufgeschrieben habe, dass ich am Samstag den 14. nur Spätdienst oder einen Frühdienst ab frühestens 9 uhr machen kann, wurde ich ab 7:00 Uhr eingeteilt. Im Gespräch habe ich nochmals verdeutlicht, dass das nicht geht, weil dann die Betreuung meines Kindes nicht möglich ist. Zudem arbeite ich an dem Tag auch noch einen Spätdienst. Meine Chefin hat jetzt mit mir "getauscht", ich muss "nur" den Spätdienst am Sa. machen + den Doppeldienst am Sonntag, dafür morgen ich für sie noch Dienst an diesem Wochenende machen. Ich finde es nicht fair, v.a. da ich nur eine kleine Teilzeitstelle habe und mit Rufbereitschaft und den vielen Diensten im Monat (diesen Monat 16 Stück) ohnehin schon viele Überstunden habe. Zudem kann es nicht sein, dass ich eingeteilt werde, obwohl ich ausdrücklich gesagt habe, dass ich da keinen für mein Kind habe. Ich arbeite den Tag ja schon, kann halt nur nicht Doppeldienst machen. Ich werde erstmal natürlich erneut das Gespräch mit ihr suchen, notfalls aber die weitere Leitungsebene einschalten. Meine Frage ist jetzt, ob es rechtens ist mich einfach einzuteilen, obwohl ich geschrieben habe, dass das nicht geht und obwohl ich meiner Verpflichtung an diesem Wochenende Dienste zu übernehmen nachkomme. Dies ist übrigens nicht das 1. Mal, dass das passiert, ich muss ständig tauschen oder Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind finden (und das oft für 6 Uhr morgens...), die Situation belastet mich psychisch und physisch so stark, dass ich kaum noch Schlaf finde. Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 06.09.2013, 13:05



Antwort auf: Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

Hallo, im Vertrag sind doch sicherlich die Arbeitsstunden geregelt. Daran sollten sich beide Parteien halten. Nur in Ausnahmesituationen/ Notfällen muss der AN mehr arbeiten. Bei Ihnen scheint der AG einfach zu wenig Mitarbeiter zu haben - das kann er aber nicht über die AN laufen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2013



Antwort auf: Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

Arbeitszeiten geben... außer es ist vertraglich geregelt. Ansonsten nur mit Absprache des Vorgesetzten, wenn Du bestimmte Arbeitszeiten wegen Kinderbetreuung möchtest. Viele Leute sind in dem "Irrglauben", das man selber die Arbeitszeiten "bestimmen" darf. Bei manchen großen Firmen kommt man damit ggf auch durch, wenn es den betrieblichen Ablauf nicht stört. LG Peeka

von peekaboo am 06.09.2013, 13:13



Antwort auf: Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

Nun, es wurde mir im Vorstellungsgespräch mündlich zugesichert, dass die Arbeit mit meiner Tochter vereinbar ist und dass man darauf Rücksicht nehmen wird. Es gäbe für die Chefin auch andere Möglichkeiten. Eine andere Mitarbeiterin hat jetzt schon das 3. Dienstwochenende in diesem Jahr (seit April) frei und nur deshalb ist es diesen Monat wieder zu dieser Situation gekommen. Ich durfte bislang, auch nicht im Rahmen von Urlaub, noch kein einziges Dienstwochenende frei bekommen!

von Fischstäbchen am 06.09.2013, 17:54



Antwort auf: Einteilung der Arbeitszeiten entgegen Absprachen (Dienstplangestaltung)

Guck mal in deinen Arbeitsvertrag ob darin etwas steht wie "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht." Und selbst wenn es nicht drin steht, dann stündest du nun in der Beweislast, dass man dir Rücksicht zusagt hat.

von Pamo am 09.09.2013, 11:32



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