Hallo Frau Bader,
anfang des Jahres lässt sich Frau die Gehaltsabrechnungen vom Exmann zeigen um zu sehen ob sich an seinem Gehalt was getan hat
Dies tut sie regelmäßig und den Kindsunterhalt aktuell zu halten.
Jetzt hat sie durch einen Kollegen des exmannes erfahren, daß es eine satte Gehaltserhöhung für ihn gab, was eine Anhebung des Unterhalt zur Folge hätte.
Nun weigert er sich prompt die aktuellen nachweise zu zeigen mit der Begründung, sie dürfte das nur einmal im jahr.
Ist das richtig?
Ist diese Regelung auch wirksam wenn die Frau sicher weiß dass er eine Gehaltserhöhung bekommt hat?
So könnte er sich ja jetzt ein Jahr lang die Erhöhung des unterhalts sparen und zukünftige Gehaltserhöhungen immer erst nach Einsicht der frau in Anspruch nehmen, damit er sich die Erhöhung wenigstens ein jahr lang spart.
Viele grüße und vielen dank
von
Babybauch November13
am 17.02.2015, 23:22
Antwort auf:
Einsicht in Gehaltsnachweise
Hallo,
eigentlich alle zwie Jahre - oder bei einer Änderung.Also darf sie.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2015
Antwort auf:
Einsicht in Gehaltsnachweise
Ist sogar nur alle zwei Jahre zulässig.
Sie lässt sich die zeigen?
Beistandschaft und Anwalt sind da geeigneter.
Aber vorsicht wenn er vorher nix bereinigt hat, Fahrtweg, Versicherungen etc. kann er noch abziehen.
von
Sternenschnuppe
am 18.02.2015, 07:26
Antwort auf:
Einsicht in Gehaltsnachweise
Anwalt war nie nötig, er hat der Frau die nachweise immer bereitwillig gezeigt
Bis er dann die GehaltsErhöhung bekommen hat und er wusste, dass er dann mehr zahlen muss. Seit dem beruft er sich natürlich auf das Recht dass das nur einmal im jahr zulässig wäre um sich das Geld das er mehr zahlen müsste in den eigenen pack zu stecken, solange, bis ich wieder anfordern kann
Und das ist zulässig nur weil ich 5 Wochen zu früh gefragt habe?
von
Babybauch November13
am 18.02.2015, 09:40