Einreichen des Elterngeldantrages / Anlagen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einreichen des Elterngeldantrages / Anlagen

Liebe Frau Bader, für den Elterngeldantrag benötige ich ja diverse Anlagen. U.a. muss der Nachweis über die Zahlung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld belegt werden. Dies muss ich meiner Meinung nach in Form der Gehaltsnachweise für die Mutterschutzzeit machen. Im Grunde heißt das doch, dass ich den Antrag mit den vollständigen Unterlagen erst nach Ablauf des Mutterschutzes bzw. der letzten Zahlung des AGs abgeben kann, richtig? Gibt es eine Möglichkeit das zu beschleunigen? Die Bearbeitungsdauer hier in der Stadt für das Elterngeld sind sehr lang und wir haben Angst, ohne Geld dazustehen. Vielen Dank! LG

von honeybelly am 23.02.2016, 17:03



Antwort auf: Einreichen des Elterngeldantrages / Anlagen

Hallo, 1. Nein, dass muss der AG bescheinigen 2. Wieso, die Zeit des Mutterschutzes ist doch ausgeklammert. Also können Sie es unmittelbar nach der Geburt abgeben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2016



Antwort auf: Einreichen des Elterngeldantrages / Anlagen

Hallo, den Elterngeldantrag kannst du erst nach der Geburt als vollständig abgegeben sehen. Du benötigst nämlich die Geburtsurkunde. D.h. du könntest natürlich den Antrag vorher abgeben und die Urkunde nachreichen, aber nicht alle Stellen nehmen das so an. Zahlungen werden erst nach der Geburt bearbeitet.

von mixyas am 24.02.2016, 08:14



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