Hallo Frau Bader, hoffe sie können mir nochmal helfen denn ich habe einige probleme mit meinem arbeitgeber und "ein wohl nicht alltägliches problem" ich mache seit nov 2010 bis mai 2012 mein berufspraktikum bzw anerkennungsjahr ( ich bin diplomsozialarbeiterin und auch staat. anerk.erzieherin und mache es auf teilzeit wg. meinen sohn) und stehe vertraglich unter tvödPRAKT. das problem nun für den arbeitgeber ist, dass ich schwanger geworden bin. Konkret heisst das, mein mutterschutz beginnt am 15.5.11, entbindungtermin ist der 26.6.11 bzw. es wird 15.6.11 ( gepl.kaiserschnitt) jetzt sagt mein arbeitgeber es gäbe ein problem mit meiner elternzeit die ich nach dem mutterschutz nehmen möchte WEIL ich laut ARBEITGEBERVERBAND ZURÜCKKOMMEN MÜSSTE ZUR ARBEIT , quasi den mutterschutz UND die elternzeit an den vetrag dranhängen bzw diese ausgefallene zeit nachholen. ABER !das problem für den arbeitgeber ist, dass ich einen befristeten vertrag habe ! (der übrigens knapp ein jahr nach geburt ausläuft) gibt es irgendwo eine rechtliche grundlage für mein problem? das hauptproblem ist wohl das ich in einem ausbildungsverhältnis zu denen stehe und sie wohl mehr oder minder den auftrag haben dieses zu vollenden ??? habe ich trotzdem anspruch auf elternzeit??? ich bin ja dann noch im gültigen vetrag zumindest ein jahr , denke ich richtig dass der anspruch elternzeit unabhängig vom arbeitgeber ist und seiner entscheidung ob ich danach weiterarbeiten darf oder nicht ???? ( wg. befristeten vertrag) bin echt total unruhig wegen dem ganzen, nur meine universität steht voll hinter mir und meint ich müsse nach der elternzeit dort zurückkehren DÜRFEN!! obendrein meint die personalabteilung das mein urlaubsanspruch für dieses jahr 2011 ( 23 tage ) wegen dem mutterschutz und der elternzeit gekürzt wird !! das ist ja wohl gar nicht zulässig den urlaub wegen mutterschutz zu kürzen, oder ?? wieviel urlaubstage müsste ich haben wenn ich 15.5.11 in mutterschutz gehe und nach geburt 15.6.11 und den weiteren 8 wochen mutterschutz in die elternzeit gehe? oder habe ich vollen urlaubsanspruch weil ich möglichrweise nicht zurückkehren darf.... ich hoffe sehr , sie können mir irgendwie helfen vielen lieben dank im vorraus!
von passionelle am 26.02.2011, 08:22