einige probleme mit dem arbeitgeber bzg. elternzeit, urlaub sehr komplex

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: einige probleme mit dem arbeitgeber bzg. elternzeit, urlaub sehr komplex

Hallo Frau Bader, hoffe sie können mir nochmal helfen denn ich habe einige probleme mit meinem arbeitgeber und "ein wohl nicht alltägliches problem" ich mache seit nov 2010 bis mai 2012 mein berufspraktikum bzw anerkennungsjahr ( ich bin diplomsozialarbeiterin und auch staat. anerk.erzieherin und mache es auf teilzeit wg. meinen sohn) und stehe vertraglich unter tvödPRAKT. das problem nun für den arbeitgeber ist, dass ich schwanger geworden bin. Konkret heisst das, mein mutterschutz beginnt am 15.5.11, entbindungtermin ist der 26.6.11 bzw. es wird 15.6.11 ( gepl.kaiserschnitt) jetzt sagt mein arbeitgeber es gäbe ein problem mit meiner elternzeit die ich nach dem mutterschutz nehmen möchte WEIL ich laut ARBEITGEBERVERBAND ZURÜCKKOMMEN MÜSSTE ZUR ARBEIT , quasi den mutterschutz UND die elternzeit an den vetrag dranhängen bzw diese ausgefallene zeit nachholen. ABER !das problem für den arbeitgeber ist, dass ich einen befristeten vertrag habe ! (der übrigens knapp ein jahr nach geburt ausläuft) gibt es irgendwo eine rechtliche grundlage für mein problem? das hauptproblem ist wohl das ich in einem ausbildungsverhältnis zu denen stehe und sie wohl mehr oder minder den auftrag haben dieses zu vollenden ??? habe ich trotzdem anspruch auf elternzeit??? ich bin ja dann noch im gültigen vetrag zumindest ein jahr , denke ich richtig dass der anspruch elternzeit unabhängig vom arbeitgeber ist und seiner entscheidung ob ich danach weiterarbeiten darf oder nicht ???? ( wg. befristeten vertrag) bin echt total unruhig wegen dem ganzen, nur meine universität steht voll hinter mir und meint ich müsse nach der elternzeit dort zurückkehren DÜRFEN!! obendrein meint die personalabteilung das mein urlaubsanspruch für dieses jahr 2011 ( 23 tage ) wegen dem mutterschutz und der elternzeit gekürzt wird !! das ist ja wohl gar nicht zulässig den urlaub wegen mutterschutz zu kürzen, oder ?? wieviel urlaubstage müsste ich haben wenn ich 15.5.11 in mutterschutz gehe und nach geburt 15.6.11 und den weiteren 8 wochen mutterschutz in die elternzeit gehe? oder habe ich vollen urlaubsanspruch weil ich möglichrweise nicht zurückkehren darf.... ich hoffe sehr , sie können mir irgendwie helfen vielen lieben dank im vorraus!

von passionelle am 26.02.2011, 08:22



Antwort auf: einige probleme mit dem arbeitgeber bzg. elternzeit, urlaub sehr komplex

Hallo, sorry, da kenne ich mich nicht aus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2011



Antwort auf: einige probleme mit dem arbeitgeber bzg. elternzeit, urlaub sehr komplex

Der Arbeitgeberverband sagt dir, du musst zurück zur Arbeit und die ausgefallene Zeit nachholen? Ich weiß es nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man Mutterschutzzeiten oder Elternzeiten nacharbeiten muss. Problematisch ist, in der Tat, dass du für das Anerkennungsjahr ja gewisse Zeiten bringen musst, dein Vertrag aber ausläuft. Denn der verlängert sich nicht automatisch durch Mutterschutz oder Elternzeit. Dafür müssten sich aber Lösungen finden lassen, denn so ungewöhnlich ist das Problem nicht. Vielleicht meldet sich hier jemand, der das Problem schon mal hatte oder du wendest dich selber an eine übergeordnete Stelle. Mit dem Urlaub ist es so, dass er dir für jeden Monat gekürzt werden kann, den du komplett in Elternzeit bist. Dein Mutterschutz beginnt am 15.05, dein errechneter Termin ist der 26.06., dann endet dein Mutterschutz am 21.08.2011. Der erste Monat, den du komplett in Elternzeit wärst, wäre der September. Urlaubsanspruch hast du demnach bis August. (Jahresurlaub / 12 * 8). Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.02.2011, 08:46



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