Einfluss von Mutterschutz und Elternzeit auf Zielvereinbarung/Bonus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einfluss von Mutterschutz und Elternzeit auf Zielvereinbarung/Bonus

Hallo Frau Bauer, mein Arbeitsvertrag definiert einen jährlichen Bonus, der zusätzlich zum Gehalt und bei Erreichung einer Zielvereinbarung ausgezahlt wird. Nun hat mir mein Arbeitgeber seine Vorschläge für die Zielvereinbarung 2017 unterbreitet - wohlgemerkt im Mai und 3 Wochen vor Beginn meines Mutterschutzes. Gesprächsbedarf zwischen ihm und mir ergibt sich schon alleine deshalb, weil er a) Ziele vorschlägt, die ich nur erreichen könnte, wenn ich in Elternzeit arbeiten würde oder b) die in den verbleibenden Arbeitswoche einfach nicht realisierbar sind. Darüber werden wir noch sprechen. Meine Frage ist, für welchen Zeitraum die Zielvereinbarung 2017 für mich überhaupt gelten kann, wenn ich ab Juni 2017 bis Jahresende nicht arbeite. Und: ob ich Anspruch darauf habe, dass diese Zielvereinbarung gegen die Bonussumme läuft, die mein Arbeitsvertrag für ein Kalenderjahr vorsieht. Mein Arbeitgeber hat schon vorgeschlagen, dass wir den Bonus halbieren (weil ich ja quasi zum Halbjahr erstmal aussteige) und Ziele für Januar bis Ende Mai definieren (was rückwirkend natürlich auch etwas fragwürdig ist...). Die zweite Hälfte des Bonus 2017 würde er dann dem Bonus aufschlagen, den ich nach meiner Rückkehr bekommen kann. Zunächst erscheint mir das fair, aber hätte ich meine Zieövereinbarung ganz normal ab Januar gehabt, hätte ich ja vielleicht auch in 5-6 Monaten alle Ziele erreichen und den vollen Bonus bekommen können. Dass mein Arbeitgeber erst jetzt zur Zielvereinbarung kommt, ist ja nicht meine Schuld bzw. kann ja nicht zu meinem Nachteil gereicht werden. Oder? Sollte ich mich auf seinen Vorschlag einlassen? Lieben Dank für Ihre Einschätzung

von Youla am 11.05.2017, 17:12



Antwort auf: Einfluss von Mutterschutz und Elternzeit auf Zielvereinbarung/Bonus

Hallo, wie ich Sie verstehe, ist die Zielvereinbarung für die Zukunft. Da Sie ja aber in Zukunft erst einmal gar nicht arbeiten werden, und sowieso kein Verdienst haben, können Sie auch die Zielvereinbarung nicht erreichen und diesen Lohn eben auch nicht bekommen. Oder habe ich Sie falsch verstanden? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2017



Antwort auf: Einfluss von Mutterschutz und Elternzeit auf Zielvereinbarung/Bonus

Huhu, keine rechtliche Erxpertise, nur common sense, aber vielleicht hilft ja auch schon eine Meinung; wenn ich Dich richtig verstehe, will der Arbeitgeber Dir jetzt erstmal für Jan-Mai schon den halben (sonst jährlichen Bonus) auszahlen. Das ist doch super! Es scheint, als hättest Du die Erwartungen des Arbeitgebers in diesem Zeitraum erfällt, also bekommst Du den Bonus. Dann will er die zweite Bonushälfte auf den Bonus nach Deiner Rückkehr draufschlagen. Auf diesen Bonus hast Du überhaupt keinen Anspruch, weil Du die zweite Jahreshälfte nicht arbeitest. Wenn er Dir nach der Rückkehr ermöglichen will, den Bonus trotzdem zu bekommen, freu Dich. "aber hätte ich meine Zieövereinbarung ganz normal ab Januar gehabt, hätte ich ja vielleicht auch in 5-6 Monaten alle Ziele erreichen und den vollen Bonus bekommen können. Dass mein Arbeitgeber erst jetzt zur Zielvereinbarung kommt, ist ja nicht meine Schuld bzw. kann ja nicht zu meinem Nachteil gereicht werden. Oder?" Hmmm - aber Du hast keinen Anspruch auf eine unrealistische Zielvereinbarung, wo Du alle Ziele für 1 Jahr in einem halben schaffen kannst. Wenn Du so argumentierst, würde ich als Arbeitgeber Dir nächstes Mal deutlich höhere Ziele stecken ;-). Hättest Du das wirklich gewollt, hättest Du natürlich auch im Januar auf den Arbeitgeber zugehen können und ihn nach der Zielvereinbarung fragen, oder? Alles Gute!

von zweizwerge am 12.05.2017, 13:51



Antwort auf: Einfluss von Mutterschutz und Elternzeit auf Zielvereinbarung/Bonus

Lieben Dank vorab für Ihre Antworten! @ Frau Bader: mein AG hat mir einen Zielvereinbarungsvorschlag für das gesamte Jahr 2017 gemacht. Also rückwirkend (Januar bis Mai) und für die Zukunft (Juni bis Dezember). Letzteres finde ich fragwürdig, eben weil ich in der Zeit voraussichtlich nicht arbeiten werde. Hier ist vllt noch zu betonen, dass der Bonus nicht mit dem Gehalt(=Lohn) gleichzusetzen ist. Vertraglich wird hier differenziert. Sagen wir mal der gesamt mögliche Jahresbonus beliefe sich auf 1000€. Im Vertrag steht nicht, dass er sich auf 12 Monate aufteilt - was auch logisch ist, da die jeweiligen Ziele prozentual hinterlegt sind. Beispiel: erreiche ich Ziel 1, bekomme ich 20 %, also 200€. Ganz egal, WANN ich dieses Ziel erreiche Ich frage mich daher, a) ob oder warum ich jetzt einer Halbierung des Bonus auf 500€ zustimmen sollte b) wie ich die Ziele rückwirkend so vereinbaren kann, dass sie fair und realisierbar sind. So kurz vorm Mutterschutz sind manche Vorschläge meines AG einfach nicht mehr realisierbar, so dass ich die 100% nicht erreichen könnte. Egal, ob es nun um 1000 oder 500€ geht. Ich könnte jetzt natürlich einen Gegenvorschlag machen mit dem ich auf eine 100%ige Zielerreichung komme, indem ich Ziele formuliere, die ich von Januar bis einschließlich Mai erreicht habe. Wünschenswert für mich ist dann natürlich, dass ich den gesamt möglichen Bonus (die fiktiven 1000€) bekomme und nicht nur den halben. Dass mein AG mit seinem Vorschlag so spät dran ist, liegt übrigens nicht an mir. Es gab Erinnerungen meinerseits und Bitten um Gespräche. Und meine Schwangerschaft ist ebenfalls seit Ende 2016 bekannt. Ich hoffe, es ist nun klarer geworden. Oder mache ich es vllt komplizierter als es ist? :) LG und Danke! /y

von Youla am 12.05.2017, 18:24



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