Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Guten Tag Frau Bader! Ich war vom 13.02.2006 bis zum 25.03.2017 in Teilzeit (35 Std) bei einer großen Versandapotheke angestellt, habe dann in diesem Frühjahr (nach meiner 3 -jährigen Elternzeit) aber auf 450€ gewechselt, da meine Tochter erst zum Januar 2018 im Kindergarten angemeldet ist. Hierfür wurde ich vom Betrieb neu angelegt und sollte meine alte Festanstellung kündigen, da man nicht 2 Verträge gleichzeitig im Betrieb haben kann...dies tat ich dann auch vertrauensvoll. Leider hatte ich kurz darauf im Mai einen Reitunfall, wurde operiert und bin noch bis Ende Oktober arbeitsunfähig geschrieben. Jetzt wurde ich gekündigt und habe lt. Chef kein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung oder Abfindung, da ich den Festvertrag ja selbst gekündigt habe. Ist das wirklich wahr und werden die vergangenen 11,5 Jahre nicht angerechnet? Mit freundlichen Grüßen, Nicole

Mitglied inaktiv - 27.09.2017, 16:16



Antwort auf: Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Hallo, wenn ich das richtig sehe, haben Sie den alten Vertrag selber gekündigt und einen neuen Vertrag über den Minijob geschlossen. Damit ist Ihre jahrelange Betriebszugehörigkeit für die Berechnung einer Abfindung leider nicht mehr von Relevanz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2017



Antwort auf: Anspruch auf Entlassungsentschädigung nach 11,5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Einem Pseudonamen an.... sonst kann Dir jeder Hans. Eine Mail senden und hat noch Deinen Namen. LG Peeka

von peekaboo am 27.09.2017, 16:23



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