Frage: Eilentscheidung Familiengericht

Hallo Frau Bader, Nach Trennung vom Vater unseres Kindes lebt Kind bei mir, wir haben GSR. Unserem Kind wurde eine Kur bewilligt. Der Vater freute sich zunächst per email darüber. Nun sagt er aus, dass er mit einer Kur _nicht_ einverstanden ist und ausdrücklich sein Einverständnis nicht erteilt. JA habe ich noch nicht erreicht, da ich wegen anderer Probleme aber schon Erfahrungen mit dem JA habe, glaube ich nicht, dass das JA die Problemsituation auflösen kann. Ich würde gern wissen, wie lange es dauert, wenn man einen Antrag auf Eilentscheidung beim Familiengericht stellt. Binnen welcher Zeit wird vom Gericht terminiert? Vielen Dank. Grüße, W.

von Weihnachtsfrau am 28.02.2011, 10:24



Antwort auf: Eilentscheidung Familiengericht

Hallo, Eilverfahren geht schnell! Oder einfach fahren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2011



Antwort auf: Eilentscheidung Familiengericht

hallo also ich kenne mütter die ohne unterschrift des vaters in kur fahren konnten,da wurde nie nach gefragt!

Mitglied inaktiv - 28.02.2011, 13:08



Antwort auf: Eilentscheidung Familiengericht

In Kur wird sie fahren können ohne seine Unterschrift - da denke ich auch, daß das klappt. Problematisch wird es, wenn der KV sie deswegen verklagt. Wo kein Kläger, da kein Richter - aber da steht der Kläger eben schon auf der Matte. Mir hatte das JA mal eine richterliche Zustimmung innerhalb von weniger als 24 Stunden besorgt. Geht also scheinbar. Die Aussage war lediglich, daß der Richter sowas nicht mit großer Begeisterung macht. Wobei sich der Unmut natürlich eher gegen den Unterschriftsverweigerer als gegen den Unterschriftseinforderer richten sollte. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 01.03.2011, 08:44



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