Guten Tag, die dreijährige Elternzeit meines Kindes endet in diesem Sommer. Da ich nicht in das frühere Unternehmen zurückkehren möchte, würde ich mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Elternzeit kündigen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung erhielt ich die Info, dass in diesem Fall (arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit) keine Sperrfrist seitens der Arbeitsagentur für das ALG I verhängt wird. Im Internet lese ich aber, dass das so einfach nicht ist und man da nicht pauschal von ausgehen kann. Wie ist es denn nun richtig? Vielen Dank und Gruß poldi
von poldi79 am 03.03.2015, 13:07