Hallo Frau Bader, ich surfe schon den ganzen Tag im Netz, konnte aber noch nicht wirklich eine Antwort für folgendes Problem finden: Unser Kind wird voraussichtlich am 15.06.2014 geboren, ich befinde mich bereits im Mutterschutz und werde 2 Jahre Erziehungszeit nehmen und in diesem Zusammenhang Elterngeld für 12 Monate ( ggf. verteilt auf 24 Monate) beantragen. Schwieriger ist es bei meinem Mann: Mein Mann hatte immer den Plan für die Zeit 01.07.2014 - 31.07.2014 Elternzeit zu beantragen und den zweiten Partnermonat dann im nächsten Jahr zu nehmen für den Zeitraum 01.04.2015 - 30.04.2015. Nun hat sich kurzfristig ein Arbeitgeberwechsel ergeben, sodass er ab dem 01.08.2014 einen neuen AG hat. Mir ist bekannt, dass Elterngeld nur gezahlt wird, wenn er auch mindestens beide Partnermonate beantragt. Bei seinem noch aktuellen AG hat er nun für den o.g. Zeitraum einen Antrag auf diesen 1 Monat Elternzeit gestellt. Das bedeutet, er bekommt in dem Monat kein Gehalt, Elterngeld aber auch nicht, da der 2. Monat noch nicht angegeben ist. Er müsste jetzt direkt nach Vertragsunterzeichnung bei dem neuen Arbeitgeber einen ebensolchen Elternzeit -Antrag stellen für den Zeitraum in 2015 verbindlich festgelegt , oder? Könnte dieser neue AG ihn dann nicht direkt wieder kündigen ( mal worst case angenommen, generell wollen sie ihn ja schon haben)? Wenn er bei Stellung des Elterngeldantrages in wenigen Wochen nur diesen einen Monat Elternzeit vorweisen kann, bekommt er aber gar kein Geld richtig? Wie macht man das denn dann am besten ? Für zwei Monate EZ bei dem alten AG sind wir zu spät, beantragen wir 1 Monat bei dem alten und 1 Monat bei dem neuen riskiert er seine Kündigung ( Kündigungsschutz dürfte ja nicht haben, oder? Probezeit gibt es ja auch noch ). Was tun? Können Sie uns helfen? Danke bereits vorab für Ihre Hilfe. LG; Jessica
von Nightlight1980 am 13.05.2014, 17:05