Ich habe meinen AG mitgeteilt, dass ich meine Elternzeit vorzeitig mit Beginn des neuen Mutterschutzes beenden werde. Dies wird der 31.12.2013 sein, da der Gebturstermin afu den 11.02. errechnet wurde. Nun wollte ich fragen, ob ich das Mutterschaftsgeld noch zusätzlich beim AG oder der KK beantragen muss, oder ob dies automatisch passiert. Da mit meinem Arbeitgeber kein gutes Verhältnis mehr besteht, kann ich dort nicht nachfragen und ich befürchte, dass der AG darauf hofft, dass ich etwas falsch mache oder vergesse. Danke für ein Antwort.
von CarolinL am 05.11.2013, 09:10