EZ für erstes Kind nachträglich anmelden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ für erstes Kind nachträglich anmelden?

Hallo, ich hab schon immer fleißig mitgelesen bin mir aber in dem Fall trotzdem unschlüssig. Bei Kind 1 (geboren Oktober 2014) haben sowohl mein Mann als auch ich Elternzeit gemacht (keiner mehr als 1 Jahr). Wir wussten damals noch nichts davon, dass man sich Elternzeit für später "aufheben" kann und haben folglich bezüglich der "Restzeit" nichts auf der Bekanntgabe der EZ angegeben. Ist es jetzt überhaupt noch möglich, jeder 1 Jahr für ihn nach seinem 3. Geburtstag zu nehmen oder ist diese EZ komplett verfallen? Dass da der AG wahrscheinlich zustimmen muss ist mir bewusst, darin sehe ich kein Problem. Meine Frage ist eher, ob wir grundsätzlich noch jeder ein Anrecht auf 1 Jahr EZ (wir würden TZ in EZ machen wollen) haben oder ob das Jahr weg ist, weil wir damals nichts bei der Bekanntgabe angegeben haben. LG und vielen Dank. Lilly

Mitglied inaktiv - 29.01.2016, 09:56



Antwort auf: EZ für erstes Kind nachträglich anmelden?

Hallo, mit Zustimmung des AG kann jedes Elternteil EZ bis zum 3. LJ beantragen - und bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ übertragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2016



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