EZ Ende, neuer Job, Planung zweites Kind??? Fragen über Fragen ...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ Ende, neuer Job, Planung zweites Kind??? Fragen über Fragen ...

Hallo Frau Bader, und hallo an die dir mir antworten und mir helfen können. Unser Sonnenschein Jenrik geb. am 31.07.2013 hat uns gezeigt wie toll es ist eine Familie mit Kindern zu sein, es stand schnell fest es sollen noch mehr werden ... Ein paar Infos: 2 Jahre elternzeit und elterngeld auf zwei Jahre gesplittet, bin zahnmedizinische Fachangestellte und im unbefristeten Arbeitsverhältnis, Vollzeit, ich möchte nach elternzeit nicht mehr in die Praxis zurück, starkes Mobbing, muss ich kündigen? Oder kann mein Chef mich kündigen? er ist total lieb, das Verhältnis war immer gut. Angenommen EZ ist vorbei und ich 5. Monat schwanger, mich stellt doch niemand schwanger ein, würde auch Regale auffüllen etc., würde auch nichts unversucht lassen, würde ich dann ALG bekommen?oder nichts? Nur rein für die Planung, das das elterngeld 0 Runden sind ist uns bewusst, würde dann ja den mindestsatz bekommen.( habe jetzt auch nicht viel mehr, und wir kommen gut zurecht, Klamotten sind ja durchs 1. Kind ausreichend vorhanden) Was ist wenn man in der Probezeit eines unbefristeten Vertrages schwanger wird? Kann der Chef einen kündigen oder gilt Schwangerschaft = Kündigungsschutz? Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Vielen Dank Liebe Grüße Dörte

von Zahnfee85 am 09.06.2014, 21:54



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Hallo, ich würde erst einmal nicht kündigen -- das kann man immer noch tun und dadurch mehr Möglichkeiten und verliert nichts. Dann ist es aber sinnwoller, er kündigt (wegen Sperre) - obwohl er ja keinen Grund hat u Ärger bekommen kann. Ansonsten würde ich versuchen, mir schon in der EZ neue Optionen zu schaffen - zB durch einen TZ-Job in einer anderen Praxis. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2014



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Hallo, Es gibt auch die Möglichkeit die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und den Arbeitgeber bitten, Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Das kann er eigentlich nur ablehnen, wenn es ein Konkurrenzbetrieb wäre. Vorteil wäre, dass Du fürs neue Elterngeld das Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung bekommst, zu Mutterschutzbeginn die Elternzeit abbrechen kannst, und du Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn bekommst. Damit das funktioniert müsstest Du mit Deinem Baby allerdings spätestens am dritten Geburtstag des ersten in Mutteschutz gegen. Gibts in Deinem Job eigentlich kein Beschäftigungsverbot? Sonst könntest Du versuchen schwanger zu werden und gehst aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.06.2014, 10:08



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Der Chef der so nett ist lässt Mobbing zu ? Wieso haut er da nicht auf den Tisch ? Zahnarztumfeld ist ein Bereich wo es oft zum BV kommt, wie war das denn in der ersten Schwangerschaft ? Mobbing ist auch ein Grund für ein BV. Kündige daher bloß nicht, sondern werde schwanger und sichere Dir weiterhin den Arbeitsplatz. Entweder BV oder Dein Chef soll bitteschön diese Zustände da abschaffen. Rente, Krankenversicherung, Wiedereinstieg, würdest Du alles mit einer Kündigung aufs Spiel setzen. Daher halten, schwanger werden und dann hast Du ja auch erst einmal Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 10.06.2014, 11:48



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Vielen Dank für eure Antworten. Mein Chef hat die Praxis inkl. Mitarbeiter übernommen,ich kam neu dazu, es war ein couching etc. alles vorhanden ... Hat leider nichts gebracht. In der ersten Schwangerschaft hatte ich ein 100% iges BV, wegen Röntgen, op usw. Nur fürs Verständnis Würde mein elterngeld etwas aufbessern wollen und auch unter Leute kommen, könnte ja dann auf 450€ Basis z.b. bei budni, elternzeit nicht verlängern und ein neues BV wenn EZ von Kind 1 zu Ende, ist das richtig? Könnte ich im BV z.b. Im Büro meines Freundes auf 450€ arbeiten? Oder heißt BV auch nicht woanders arbeiten dürfen? Ich danke euch LG Dörte

von Zahnfee85 am 10.06.2014, 13:21



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Wenn Dein Chef Dir einen Nebenjob erlaubt kannst das BV für den Hauptjob bekommen ( volle Lohnfortzahlung ) und den Nebenjob machen. Das BV liegt ja am Job in Deiner Branche. Auf keinen Fall kündigen, eher das 3. Jahr anhängen wenn Du bis zum Ende jetzt nicht schwanger bist. Wirst Du es im 3. Jahr kannst Du die Elternzeit zu neuem Mutterschutz beenden und bekommst volles Mutterschutzgeld vor und nach Geburt.

von Sternenschnuppe am 10.06.2014, 14:32



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Jetzt habe ich alles verstanden, ich danke euch.

von Zahnfee85 am 10.06.2014, 14:38



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