Hallo Frau Bader,
ich würde mich gerne noch einmal vergewissern, ob ich Sie richtig verstanden habe.
Es ist also möglich, dass ich nach meiner einjährigen Elternzeit nochmal EZ beantrage, obwohl ich schon angefangen habe zu arbeiten.
Hatte 1 Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Die Arbeit wieder aufgenommen habe ich am 31.05.12.
Falls möglich würde ich nun gerne bis 31.05.14 EZ nehmen.
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Klar was der AG dann damit macht ist eine andere Sache. Aber rein rechtlich könnte ich beantragen und rein rechtlich könnte der AG einer weiteren EZ zustimmen?
von
obscurite
am 08.06.2012, 08:25
Antwort auf:
EZ-Antrag nach EZ (Vergewisserung)
Hallo,
mit einer Frist von sieben Wochen ist das möglich.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2012
Antwort auf:
EZ-Antrag nach EZ (Vergewisserung)
Mit einer Frist von 7 Wochen kannst Du eine weitere EZ beantragen... wenn Du heute beantragst schriftlich hättest Du dann evtl. in 7 Wochen wieder EZ.
Da muss dein AG aber zustimmen. Tut er das nicht, war es das mit der EZ.
Drücke dir die Daumen das es funktioniert.
von
Sonni74LS
am 08.06.2012, 09:45
Antwort auf:
EZ-Antrag nach EZ (Vergewisserung)
Hallo,
danke schonmal für die Antwort. Ich habe vor am Montag erst einmal ein Gespräch mit meinem Chef zu führen und ihm meine Situation mündlich zu erklären. Ich finde es immer sehr unpersönlich einfach mit einem Antrag (aus dem Nichts heraus) zu kommen.
Außerdem würde ich ihm im Gespräch auch vermitteln, dass wenn er den Antag abelehnen würde (z.B. mit der Begründung, dass er wegen Unterbesetzung nicht zustimmen kann) ich notgedrungen kündigen müsste. Das täte mir aber sehr leid, denn ich liebe meine Arbeitsstelle, weiß mir aber aktuell sonst keinen anderen Ausweg.
von
obscurite
am 08.06.2012, 10:34