Frage: ET=01.01.2017

Hallo, wir müssen leider aus beruflichen Gründen von München nach Düsseldorf umziehen. Ich habe meine Arbeitsstelle verloren zum 1. Januar und eine neue gefunden im Düsseldorf. Nach Vertrag haben wir 3 Monate Kündigungsfrist. Da es jetzt Ende Oktober ist, wäre es möglich nur zum Ende Januar. Die Betreungskosten betragen 410,0 Euro. Könnte man in diesem Fall früher aus dem Vertrag rausgehen, oder hat man keine Chance? Ich habe die Antwort von Verwaltung der Kita bekommen: "So lange ich den Platz von Mischa nicht lückenlos nachbelegen kann, ist ein früherer Austritt leider nicht möglich. " Kann man da nichts machen? Der Kind kann nicht aus Düsseldorf in München ein Kindergarten besuchen.

von Kotliar am 27.10.2016, 14:28



Antwort auf: ET=01.01.2017

Hallo, die früher Kündigung wird abhängig sein von der Satzung. Was steht in dieser genau zu dem Thema Kündigung und außerordentlich Kündigung? In der Regel ist ein Umzug kein Grund für eine vorszeitige Kündigung.

Mitglied inaktiv - 27.10.2016, 16:29



Antwort auf: ET=01.01.2017

Und mit den 3 Monaten Frist seid Ihr gut dran, manche können nur auf Ende "Schuljahr" kündigen...

von Ninu am 27.10.2016, 17:11



Antwort auf: ET=01.01.2017

Das Kind kann ja den Kindergarten in München besuchen, aber bezahlen muss man eben solange der Vertrag läuft. Was man machen kann, steht ja im Text: nachbelegen.

Mitglied inaktiv - 27.10.2016, 18:09



Antwort auf: ET=01.01.2017

Hallo, wenn dies in der Satzung so geregelt ist, ist es nicht zu beanstanden. Liebe Grüße NB

von Bella-Italia am 28.10.2016, 11:22