Hallo ich beziehe Alg 2 u EG...nach der neuen Regelung wird es ja jetzt angerechnet soweit ok...jetzt hab ich erfahren das wenn man vor dem Bezug z.B. 130 verdient hat, die dann vom EG Anrechnungsfrei bleiben! Nun meine Frage ich habe vor meiner jetzigen Elternzeit (2Jahre) schon mit meiner ersten Tochter 1 Jahr Elternzeit gehabt u diese hat sich mit dem Mutterschutz im der SS mit meiner 2. Tochter überschnitten (konnt also zwischenzeitlich nicht arbeiten). Hab vor der SS mit meiner 1. Tochter eine Ausbildung gemacht u bekam 160 Euro Lohn...kann das als dieses Anrechnungsfreies Einkommen berücksichtigt werden?????
von LayaAnn am 13.03.2011, 19:35