Hallo, Wie wird denn in dieser Konstellation das EG berechnet: EG beträgt 590€ normal wenn ich es mir für 1 Jahr auszahlen lasse bei Splittung die Hälfte ca. 295€. Wenn ich nach dem MuSchu wieder in einem Minijob arbeiten möchte und 200€ verdiene, berechne ich das EG 309€ für 1 Jahr und bei Splittung 154€ mtl. Bleibt nun diese Berechnungsgrundlage für beide Jahre bestehen, oder gilt dies nur für das erste Jahr und das zweite Jahr, da man soviel Geld verdienen kann wie man will, die 295€? Gruß Allegra
von Allegra10 am 21.09.2012, 06:24