Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

Guten Tag Frau Bader! Ich hoffe meine Frage ist nicht zu speziell. Unser Vermieter hat umfassende Sanierungsarbeiten in Bad und Küche angekündigt so dass die Wohnung einige Tage komplett ohne Wasser sein wird, das Bad ist insgesamt 2 Wochen nicht nutzbar. Als Ausweichmöglichkeit gibt es einen Sanitärcontainer. Nun ist es so, dass ich zwei kleine Kinder habe (10 Monate und 2Jahre), die Nachbarin unten hat ein 4 Monate altes Baby und die Nachbarin oben ist hochschwanger, ihr Stichtag ist eine Woche nach Sanierungsende, die Sanierung fällt damit mitten in den Mutterschutz. Mir ist klar, dass wir die Maßnahme dulden müssen - wollen wir ja auch, es geht ja um unsere Wohnungen. Aber müssen wir den Container als Ersatzmaßnahme dulden? Wo sollen wir die Kinder denn lassen während wir auf den Hof zur Toilette gehen (im Container ist kein Platz für einen Kinderwagen zb. und meinen "Großen" kann ich ja auch nicht anketten). Vor allem die Schwangere müsste doch durch den Mutterschutz davor bewahrt sein und eine Ersatzwohnung (hier stehen einige leer) oder ein Hotelzimmer bekommen...oder nicht? Wir haben natürlich versucht mit dem Vermieter zu sprechen, aber da kam direkt ein Brief vom Anwalt, kein Verständnis, keine Gesprächsbereitschaft, nicht einmal eine Mietminderung will er zulassen. Ich finde leider keine Gesetze darüber was der Vermieter in so einem Fall als Ersatz anbieten darf und wäre dankbar für Ihre Einschätzung! Herzliche Grüße!

von Franz_mama am 19.02.2018, 20:45



Antwort auf: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

Hallo, Mietrecht ist nicht mein Fachgebiet, deshalb füge ich Ihnen mal einen Link ein: https://www.anwalt.de/rechtstipps/badsanierung-umzug-ins-hotel-auf-kosten-des-vermieters_085533.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

kann ich mir aber leider gar nicht vorstellen, dass ein vermieter noch auf den mutterschutz rücksicht nehmen muss und ersatzwohnung stellen? das sind zwei wochen, keine monate! da wäre ich mal gespannt...

von mellomania am 19.02.2018, 20:59



Antwort auf: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

wie viele Toiletten/Waschmöglichkeiten befinden sich im Container? Das würde ich mir nicht so einfach bieten lassen.

von peekaboo am 20.02.2018, 08:55



Antwort auf: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

Der Vermieter saniert, das ist doch schon mal löblich. Ich kann mich erinnern, dass es Zeiten gab, wo ein Plumpsklo im Hof das normale war und auch damals gab es Schwangere und Stillende. Warmes Wasser gab es nur, wenn man das mit einem Ofenfeuer manuell vorher beheizte - einmal die Woche. Das ist zwar heute zum Glück nicht mehr üblich, dennoch hat die Menschheit das durchaus überlebt. Ihr werdet ein paar Tage den Sanitärcontainer überleben. Das ist einfach der Standard eines Campingplatzes für einen kurzen Ausnahmezustand. Wem das persönlich zu unpraktisch ist, der kann ja auch für eine paar Tage zu Verwandten, in Urlaub oder in ein Hotel - auf eigene Kosten.

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 09:12



Antwort auf: Duldungspflicht bei Wohnungsinstandhaltung im Mutterschutz?

Hi. Ja, man kann eine entsprechende Mietminderung geltend machen, diese muß schriftlich angekündigt werden. Sie berechnet sich aus Umrechnung der anteiligen Miete für das Bad x Anzahl der Tage oder Stunden/Tag, die das Bad nicht nutzbar ist. Gar kein Wasser in der Wohnung ist ebenfalls ein mietmindernder Mangel. Allerdings bietet der Eigentümer eine Ausweichmöglichkeit, insofern wird es schwierig, eine Minderung in relevanter Höhe geltend zu machen. Tatsächlich ist es eben nicht das Problem des Eigentümers, wie ihr die außen liegenden Wasch/WC-Möglichkeit handhabt. Er bietet Ersatz für den Zeitraum der Modernisierung - daß ihr diesen aus privaten Gründen nicht nutzen könnt oder wollt, ist nicht mehr sein Problem. Die Dame im Mutterschutz ist schwanger, nicht behindert. Und die Tatsache, daß sie ein paar Tage eine Gemeinschaftseinrichtung nutzen muß ist nicht gefährdend für Mutter und Kind. Sonst dürfte die Frau ja auch kein Schwimmbad mehr besuchen oder sonstige Einrichtungen, in den WC´s von mehreren Personen genutzt werden. Blöd ist die Situation - aber es wird vermutlich keinen Zeitpunkt geben, an dem sie besser wäre. Und nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatzwohnungen der Hotelzimmer zu stellen. Tatsächlich dürfen sogenannte energetische Modernisierungsmaßnahmen sogar bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, ohne das die Mieter großartige Chancen auf irgendeine Entschädigung hätten. Aber davon ab: die meisten Installateure sind in der Lage so zu arbeiten, daß zu Schichtenende das Wasser wieder angestellt und zur nächsten Schicht erst wieder abgestellt. So sollte zB die Toilette nur kurzfristig gar nicht nutzbar sein. Da würde ich die Installateure vor Ort mal nett fragen.

von cube am 20.02.2018, 10:59



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