Hallo, meine Frage ist zweigeteilt; 1. Dürfen im Mutterschutz tatsächlich Praxis-Urlaubstage abgezogen werden? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wo kann man das nachlesen? Ich habe diesbezüglich auch von Anwälten unterschiedliche Angaben bekommen. 2. Wenn der Praxisurlaub erst durch die Mutterschutzabwesenheit entsteht, ändert dies etwas an der Rechtslage? Hintergrund ist, dass der Praxisurlaub also erst durch die Abwesenheit meiner Frau entstanden ist. Würde sie arbeiten, hätte es keinen Praxiszwangsurlaub gegeben. Grüße ins Forum Marc
von Marc_ am 20.03.2017, 19:02