Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich entbinde bald mein viertes Kind (ET 5.6.) Mein erstes Kind habe ich im Oktober 2010 bekommen und befinde mich seitdem immer aufgrund weiterer Geburten in Elternzeit, die bis jetzt immer hintereinander angeschlossen waren. Seit Oktober 2014 befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit meines dritten Kindes. Seit November 2014 bin ich nach einem Jahr Elterngeldbezug wieder bei meinem Arbeitgeber mit 25 Std./Woche beschäftigt. Jedoch habe ich im Dezember ein Beschäftigungsverbot erhalten von meinem FA. Die Personalabteilung teilte mir nun mit, dass ich VERPFLICHTET bin meine jetzige Elternzeit zu kündigen, damit ich meinen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss bekomme. Lt. §14 Abs. 4 MUSS ich das aber anscheinend nicht, da ich mich eigentlich in einer Beschäftigung befinde. So könnte ich meine Elternzeit normal weiter laufen lassen und daran die nächste anschließen? Bei den vorherigen zwei Schwangerschaften musste ich bisher nie meine Elternzeit kündigen um den Zuschuß zu erhalten. Wie verhält es sich hier? Vielen Dank im Voraus

von Elfche am 07.03.2015, 22:11



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Hallo, verpflichtet sind Sie nicht. Sinnvoll ist es, am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ zu beenden, um den vollen Antreil des AG zum MG zu bekommen (das wird der AG meinen) - Sie sind verpflichtet, dei EZ zu beenden, wenn Sie den Zuschuss wollen. Dann beginnt ja doch eh die neue EZ - ist ja egal, auf welches Kind sich die EZ bezieht. Mit Zustimmung des AG können Sie pro Kind 12 Mo. übertragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2015



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Warum willst Du auf den Zuschuss verzichten? Es bedeutet dass Du Deinen alten Vollzeitlohn im Mutterschutz bekommst. Das ist doch deutlich mehr ! Die restliche Zeit von Kind 3 kannst Du Dir übertragen lassen und nach der Elternzeit von Kind 4 nehmen.

von Sternenschnuppe am 07.03.2015, 22:50



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Hallo Sternschnuppe, nein, ich verzichte ja nicht auf meinen Zuschuß, ich möchte meinem Arbeitgeber aber nicht einfach anderthalb Jahre meiner wertvollen Elternzeit schenken und übertragen geht in diesem Fall soweit ich weiß nai nicht. Und wenn der § 14 Abs. 4 im Mutterschutzgesetz richtig zu verstehen ist, muss ich meine Elternzeit wie oben beschrieben nicht kündigen, um meinen Zuschuß zu erhalten. Zudem errechnet sich das Mutterschaftsgeld aus den letzten Gehältern (also aus der 25 Std.-Beschäftigung) und dies würde auch eine vorzeitige Kündigung der Elternzeit nicht ändern.

von Elfche am 08.03.2015, 00:42



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Du darfst deine EZ nur unterbrechen, zum Beginn des neuen Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt). Vorher gehts nicht, schon gar nicht, um in ein Vollzeit-BV zu fallen. ("Erschleichen von Leistungen") Das heißt, jetzt im BV zu deinem Teilzeitjob bekommst du während der Elternzeit dein Teilzeit-BV-Lohn vom AG! Zum Beginn des Mutterschutz kannst du deine EZ unterbrechen (und solltest du auch), dann fällst du auf deinen Vollzeitvertrag zurück. Bekommst die 14 Wochen lang Vollzeitlohn und Vollzeiturlaub und Vollzeitrente. Die frei gewordene Elternzeit kannst du nach der neuen EZ nehmen. Tatsächlich ist dies zustimmungspflichtig. Da der AG dieser EZ aber schon mal zugestimmt hatte, kann er eigentlich wenig dagegen sagen. Weiter wäre die Teilzeit in einer neuen Elternzeit zustimmungspflichtig. Da das bisher ja auch möglich war, sollte er auch da zustimmen. (es sei denn, er verändert die Abläufe im Betrieb). Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.03.2015, 02:12



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Wenn Du beendest, dann bekommst Du im Mutterschutz Deinen Vollzeitlohn!

von Sternenschnuppe am 08.03.2015, 08:01



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Zwischen Oktober und Juni liegen aber lediglich max. 8 Monate. Frühgeburt geplant??? Und im Oktober entbinden und im November in Teilzeit anfangen geht auch nicht, da die Schutzfrist 8 Wochen beträgt und die ist gesetzlich. Also hättest du frühestens wieder im Dezember beginnen können. Also hier hat jemand zu viel Freizeit.

von ALF0709 am 08.03.2015, 08:53



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Alf0709 bitte richtig lesen, sonst beantworte ich nichts. Wenn du sonst nichts zu dem Thema sagen kannst, dann sag bitte nichts. Mal zum rechnen für Dich: 1. Kind kam 10.2010 Elternzeit bis 10.2012 geplant beim Ag 2. Kind kam 02.2012 während der ersten Elternzeit, hierzu Elternzeit an 10.2012 bis 10.2014 genehmigt und genommen. 3. Kind kam 09.2013 während der zweiten Elternzeit - für das Kind läuft die betriebliche Elternzeit erst seit 10.2014 Zwischen allen Schwangerschaften war ich ein Jahr nach der Geburt wieder in Teilzeit tätig. Aber schön, dass Du von mir denkst, dass ich nicht weiß, wie lange eine Schwangerschaft geht. Danke den anderen beiden Damen, die mir wirklich helfen. Ich habe leider außerhalb meiner Elternzeit auch nur einen 30Std. Vertrag. Weiterhin konnte ich gesetzlich leider auch nirgends ersehen, dass meine Elternzeit nur unterbrochen werden kann. Mein Arbeitgeber schreibt.mir leider nur ständig, ich sei VERPFLICHTET die Elternzeit zu KÜNDIGEN. Klar, kann ich verstehen, dass er nicht ständig meinen Platz.frei halten möchte, aber ich hab leider auch nichts zu verschenken 😞

von Elfche am 08.03.2015, 17:26



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Schau dir mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium an. Und lies mal § 16 Absatz 3 BEEG. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.03.2015, 18:56



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Danke schön Sabine :-* , aber auch hier ist leider nicht ersichtlich, dass ich die restliche Elternzeit hintendran hängen kann. :'(

von Elfche am 08.03.2015, 19:24



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Wie lange willst Du denn noch in Elternzeit sein? Von Kind 1 und 2 hast Du ja auch noch ein Jahr über jeweils.

von Sternenschnuppe am 08.03.2015, 21:09



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Ich möchte so lange in Elternzeit sein, wie mir zusteht. Die jeweiligen 12 Monate Rest hebe ich mir für die jeweiligen ersten Schuljahre auf. Außerdem bleiben mir so auf jeden Fall meine 30 Std. Arbeitszeit erhalten nach der Elternzeit, ohne dass ich von 20 auf 30 wieder mit Diskussionen hochstufen lassen muss. Solange ich auch in Elternzeit bin, darf ich nicht mehr wie 30 Std. arbeiten, ohne müsste ich wie alle anderen Überstunden machen ohne Ende und könnte mich nicht immer widersetzen, obwohl ich z.b. keine Kinderbetreuung für diese Zeit habe etc. und ich bin nicht so leicht zu kündigen.

von Elfche am 08.03.2015, 21:34



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Tja, da bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als auch die umliegenden §§ des BEEG zu lesen. Dann das MuSchG und das 5. des SGB rund um § 24i. Du kannst auch zB bei deiner Elterngeldstelle anrufen oder das Familienministerium (die haben da eine gute Hotline). Wenn du eine gescheite Krankenversicherung hast, kann auch die dir das sagen. Du musst deine EZ nicht unterbrechen. Auch dann bekommst du den Teilzeit-Zuschuss zum MuSchu-Geld. Und du kannst deine EZ weiterlaufen lassen. Unterbrichst du, gehst du auf deinen 30-Std-Vertrag zurück und bekommst dafür das MuSchu-Geld. Allerdings benötigst du dann die Zustimmung für die frei gewordene EZ und eine neue Teilzeit während der EZ. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.03.2015, 23:47



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Hallo Frau Bader, da ich mich eigentlich lt. Muschg §14 Abs. 4 in einer Beschäftigung befinde (25 Std./Woche - habe aber seit Mitte Dezember Beschäftigungsverbot) bekomme ich doch trotzdem den Zuschuß? Bei den zwei vorherigen Schwangerschaften war dies genauso. Ich denke, der Arbeitgeber möchte mir einfach nicht die weiteren anderthalb Jahre geben mit anschließenden zwei Jahren für das vierte Kind. Die derzeitigen anderthalb Jahre von zwei Jahren für das dritte Kind wären definitiv weg, da mein Arbeitgeber diese anderthalb Jahre sicherlich nicht an den Mutterschutz anhängen möchte. Die letzten zwölf Monate von drei Jahren habe ich mir schon gesichert für die Schulzeiten. Es klingt etwas komplex, aber ich möchte meinem Arbeitgeber einfach keine Elternzeit schenken, wenn ich nicht muss und trotzdem meinen Zuschuß bekommen - zumindest für die derzeitigen 25 Std./Woche.

von Elfche am 09.03.2015, 10:58



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Du bekommst einen Zuschuß, aber nur für die 25 Stunden. Wenn Du die Erziehungszeit kündigst, bekommst Du ihn für die 30 Stunden. Das dürfte mehr sein, wenn auch nicht viel. Meines Wissens kannst Du nach der Geburt des vierten Kindes sowieso nicht zwei Jahre für das vierte Kind an die restlichen eineinhalb Jahre für das dritte Kind dranhängen. Die ersten zwei Jahre Erziehungszeit MÜSSEN bis zum 2. Geburtstag des Kindes genommen sein - nur das dritte Jahr kann später genommen werden. Wenn die eineinhalb verbleibenden Jahre vom dritten Kind vorbei sind und das vierte Kind eineinhalb ist, kannst Du für dieses vierte Kind nur noch eineinhalb Jahre nehmen - das halbe Jahr bis zum 2. Geburtstag und das letzte Jahr wann-auch-immer. Schlimmstenfalls verlierst Du bei Deiner Berechnung sogar noch das dritte Jahr vom dritten Kind (ich habe die Termine der ersten drei Kinder gerade nicht im Kopf). Um für 4 Kinder wirklich komplett 12 Jahre Erziehungszeit zu bekommen, dürfen die Kinder auf keinen Fall weniger als 24 Monate plus 6 Wochen auseinanderliegen. Bei diesem idealen Abstand hast Du sofort nach der "festgelegten" Erziehungszeit für das ältere Kind den Mutterschutz für das zweite Kind und kannst das dritte Jahr noch aufheben. Bei weniger Abstand zwischen den Kindern verlierst Du unweigerlich Elternzeitmonate.

von Strudelteigteilchen am 09.03.2015, 12:07



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

1. Kind 10/10 - EZ bis 10/12 => okay 2. Kind 02/12 - EZ von 10/12 bis 10/14 Ja, aber dann hast Du schon 8 Monate des dritten Jahres vom 2. Kind verballert, denn die ersten 2 Jahre vom 2. Kind waren in 02/14 vorbei, auch wenn Du zuerst die EZ vom 1. Kind genommen hast, das ist unerheblich 3. Kind 09/13 - EZ von 10/14 bis ??? Ja, aber Du hast quasi gleich mit dem 2. Jahr angefangen. 4. Kind 06/15 - EZ bis maximal 06/17, wenn Du das 3. Jahr aufheben willst. Die EZ von den anderen Kindern ist egal bzw. verballerst Du dann das "aufhebbare" dritte Jahr.

von Strudelteigteilchen am 09.03.2015, 12:16



Antwort auf: Arbeitgeber zwingt zur Kündigung der Elternzeit

Hallo Strudelteigteilchen, vielen lieben Dank für Deine Megamühe :-* Meine Arbeitgeber haben mir die jeweiligen Elternzeiten so schriftlich genehmigt. So habe ich das bisher auch noch gar nicht betrachtet - mein Arbeitgeber anscheinend auch nicht. Ach je, es ist gerade echt schwierig :-( Da mein Arbeitgeber ja auch so unflexibel ist mit den Arbeitszeiten und meine Kita die Betreuungszeiten nicht abdeckt, würde ich in der weiteren Elternzeit als Tagesmutter von Zuhause aus arbeiten. So habe ich aber jetzt immer noch insgesamt sechs Jahre, auch wenn ich jetzt die Elternzeit kündige. Das ist ja auf jeden Fall auch viel Wert und bis dahin sind auch unsere Betreuungsplätze im Ort ausgebauter. Danke schön :-)

von Elfche am 09.03.2015, 12:31



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